Der Sport-Tag

Der Sport-Tag Bundeskartellamt ermittelt gegen DOSB

Einkleiden nach der IOC-Charta.

Einkleiden nach der IOC-Charta.

(Foto: imago/Sven Simon)

Athleten ist es bei den Olympischen Spielen untersagt, Werbung für eigene Sponsoren zu machen - heißt beispielsweise keine T-Shirts oder Schuhe zu tragen, die von einer anderen Firma sind als der offizielle Sponsor des Verbandes. Klar, dass den Athleten so Geld entgeht (und den Sponsoren eine Werbeplattform). Deswegen führt das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und indirekt auch das Internationale Olympische Komitee (IOC).

Hier die Details in schönstem Beamtendeutsch:

  • Die oberste deutsche Wettbewerbsbehörde hat ein sogenanntes Verwaltungsverfahren eingeleitet - wegen der Regel 40 der IOC-Charta, die die Werberechte von Athleten und Sponsoren während Olympischer Spiele einschränkt.
  • "Im in Rede stehenden Verfahren wird die Anwendung von Regel 40 Paragraf 3 durch den DOSB untersucht. Dieser ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in Bezug auf nationale - das heißt auf das Gebiet Deutschlands beschränkte - Anträge der Athleten auf Durchführung von Werbemaßnahmen", teilt Behördensprecher Kay Weidner mit.
  • Um zu den Olympischen Spielen zugelassen zu werden, müssen die Athleten die IOC-Charta und damit auch die entsprechende Regel als verbindlich anerkennen. "Sollten diese Vorgaben jedoch im Einzelnen zu restriktiv sein, so könnten die Athleten und ihre (potenziellen) Sponsoren in der Individualvermarktung der Sportler missbräuchlich behindert werden", heißt es in der Stellungnahme weiter.

Quelle: ntv.de

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