Der Sport-Tag Ex-DFB-Präsident Grindel darf nicht zurück zum ZDF
24.04.2019, 16:37 UhrReinhard Grindel hat nach seinem Rücktritt als Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sowie seinem Abschied von seinen Ämtern beim Weltverband Fifa und der Europäischen Fußball-Union (Uefa) offenbar keinen rechtlichen Anspruch auf eine Rückkehr zu seinem früheren Arbeitgeber ZDF.
- "Das jetzt vorliegende Ergebnis der juristischen Expertise bestätigt ein Rückkehrrecht von Herrn Grindel nicht", teilte ein ZDF-Sprecher mit.
- Grindel hatte von 1992 bis 1997 beim ZDF in Bonn gearbeitet, von 1997 bis 1999 das ZDF-Studio in Berlin geleitet und war von 1999 bis 2002 Studioleiter in Brüssel.
- Danach wechselte er in die Politik und saß von 2002 bis 2016 als Abgeordneter für die CDU im Bundestag.
- Am 15. April 2016 war Grindel als Nachfolger des ebenfalls zurückgetretenen Wolfgang Niersbach zum DFB-Präsidenten gewählt worden.
- Aufgrund einiger Verfehlungen hatte der 57-Jährige dann am 2. April seine Demission beim DFB erklärt, am 10. April auch seine Ämter bei Fifa und Uefa niedergelegt.
- Am 3. April hatte es vonseiten des Zweiten noch geheißen: "Herr Grindel hat aufgrund seiner früheren Mitgliedschaft im Bundestag ein im Abgeordnetengesetz geregeltes gesetzliches Rückkehrrecht."
- Nun erfolgte nach genauerer juristischer Prüfung die Kehrtwendung.
Quelle: ntv.de