Fußball

Hertha-Fan verstarb nach Attacke 25-Jähriger nach tödlichem Faustschlag verurteilt

399258544.jpg

Zu der Tat war es nach einem Relegationsspiel zwischen Hertha und dem Hamburger SV am 19. Mai 2022 gekommen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Nach einem Hertha-Spiel kommt es zum Streit: Ein junger Mann schlägt einen 55-Jährigen mit einem Faustschlag zu Boden, er verstirbt später. Ein Gericht verhängt nun eine mehrjährige Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Rund zehn Monate nach einem tödlichen Angriff auf einen 55-jährigen Hertha-BSC-Fan hat das Berliner Landgericht einen 25 Jahre alten Rostocker zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach Brandon H. der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Zu der Tat war es nach einem Relegationsspiel zwischen Hertha und dem Hamburger SV am 19. Mai 2022 gekommen.

Den Feststellungen des Gerichts zufolge gerieten die beiden Männer an einer Kreuzung in der Nähe des Berliner Olympiastadions in Streit. Der 55-Jährige behinderte demnach kurz die Weiterfahrt des Autos, in dem H. als Beifahrer saß. Weil er sich laut Urteil von dem anfahrenden Fahrzeug bedrängt fühlte, schlug der Hertha-Fan auf die Motorhaube, zeigte zudem den Mittelfinger, lief dann jedoch weiter.

Der 25-Jährige sei "derart in Wut" geraten, dass er ausgestiegen und dem 55-Jährigen hinterhergeeilt sei, um ihn zur Rede zu stellen, sagte der Vorsitzende Richter Mark Sautter. Es kam zu einem kurzen Wortwechsel. Anschließend fasste der Ältere dem Mann aus Rostock fest an die Ohren. "Er wollte ihn nicht verletzten, sondern sich lediglich Luft verschaffen", sagte Sautter. H. schlug ihm daraufhin jedoch "unvermittelt kräftig" mit der Faust ins Gesicht.

Verteidigung plädierte auf Notwehr

Der 55-Jährige wurde sofort bewusstlos und schlug mit dem Hinterkopf auf den Asphalt auf. Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, an dessen Folgen er einen Monat später im Krankenhaus starb. "Ein sehr kurzes Geschehen mit tragischen Folgen", fasste der Richter die Tat zusammen.

Mehr zum Thema

Die Forderung von H.s Verteidigers nach einem Freispruch wegen Notwehr wies er jedoch zurück. Auch wenn das Opfer an der Auseinandersetzung seinen Anteil gehabt habe, falle dem Angeklagten der Hauptanteil zur Last, sagte Sautter. "Eine Bagatelle, die in einem einseitigen Gewaltausbruch gegipfelt ist", nannte der Staatsanwalt den Vorfall in seinem Plädoyer. Vier Jahre Haft beantragte er dafür. Das Gericht blieb knapp unter der Forderung, weil es den Alkohol- und Kokainkonsum des Angeklagten vor der Tat mildernd berücksichtigte.

Dieser war nach der Tat geflüchtet, konnte jedoch später identifiziert werden. Im August vergangenen Jahres wurde er in Untersuchungshaft genommen, vom weiteren Haftvollzug jedoch wenig später verschont. Ende Februar begann dann der Prozess.

Quelle: ntv.de, ses/AFP

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen