DFB ermittelt nach Liga-Spiel Magdeburg-Fans präsentieren Choreo mit Nazi-Banner
23.09.2024, 19:36 Uhr
Eine Liedzeile einer rechtsextremen Band findet sich in einer Choreo der FCM-Fans wider.
(Foto: IMAGO/Christian Schroedter)
Die Fans des 1. FC Magdeburg sorgen beim Heimspiel gegen den Karlsruher SC für einen Eklat mit einer Choreo. Die Fans präsentieren bei der Partie ein mit Rauchtöpfen untermaltes Spruchband, welches eine Songzeile einer Neo-Nazi-Band trägt. Der DFB leitet Ermittlungen wegen des Vorfalls ein.
Ein Banner im Magdeburger Fanblock beim Zweitliga-Spiel des 1. FC Magdeburg gegen den Karlsruher SC (2:2) beschäftigt den Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Wie der Verband auf Anfrage mitteilte, werde der Vorfall vom Kontrollausschuss geprüft. Eine Stellungnahme des DFB werde jedoch nicht vor einer Bewertung durch die Sportgerichtsbarkeit erfolgen.
Zu Beginn der Partie war auf dem Banner - von Pyrotechnik umrahmt - zu lesen: "Schützt die Heimat vor fremden Fahnen - schreitet voran und habt kein Erbarmen." In der Spruch-Mitte war zudem ein großes FCM-Logo abgebildet, das an das Wappen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR erinnert.
Bereits am Sonntag hatte das Informationsportal LSA-Rechtsaußen über das Banner beim Magdeburg-Spiel berichtet. Demnach handelt es sich bei dem Spruch um Zeilen der Magdeburger Nazi-Oi-Band "Rien ne va plus". Diese vertreibe ihre Musik zudem über ein von einem Zwickauer Neo-Nazi geführtes Plattenlabel, erklärte LSA-Rechtsaußen auf X.
Der 1. FC Magdeburg nahm in einem knappen Statement Stellung. "Wir befinden uns im ständigen Dialog mit der aktiven Fanszene und werden dieses Thema zeitnah offen sowie mit hoher Priorität besprechen. Fest steht: Der 1. FC Magdeburg steht uneingeschränkt für Toleranz und Vielfalt. Diese Werte sind für uns von großer Bedeutung und prägen unser tägliches Handeln", teilte der Klub auf seiner Homepage mit. Die organisierte Fanszene des Vereins, der Block U, äußerte sich nicht zu der Choreo und den jetzt vom DFB gegen den Verein eingeleiteten Ermittlungen.
Quelle: ntv.de, lme/dpa