Fußball

Darf Familie nicht vertreten Maradonas Ex-Anwalt im Visier der Justiz

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wurden bei der Pflege des Weltmeisters von 1986 schwere Fehler gemacht. 

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wurden bei der Pflege des Weltmeisters von 1986 schwere Fehler gemacht. 

(Foto: AP)

Für den Tod der Fußball-Ikone Diego Maradona sollen sowohl sein Arzt als auch Pfleger mitverantwortlich sein. Sein ehemaliger Anwalt gerät nun ebenfalls ins Visier der Ermittler. Er soll den 60-Jährigen vor seinem Tod vor dessen Familie regelrecht abgeschirmt haben.

Acht Monate nach dem Tod von Diego Maradona hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den ehemaligen Anwalt der argentinischen Fußballlegende aufgenommen. Matías Morla soll gleichzeitig die Schwestern von Maradona vertreten und Teile des Ärzteteams rechtlich beraten haben, hieß es in der Entscheidung eines Richters. Dies stelle einen Interessenkonflikt und möglicherweise einen Gesetzesbruch dar.

Morla, der sich bislang nicht dazu geäußert hat, wurde zudem die weitere Vertretung der Schwestern von Maradona untersagt. Über seine Firma Sattvica SA vermarktet der Anwalt auch die Markenrechte an "Maradona", "Diego", "El Diez" (Die Zehn) und "La mano de Dios" (Die Hand Gottes). Maradonas Töchter Giannina und Dalma werfen Morla vor, ihren Vater vor seinem Tod von der Familie abgeschirmt und wirtschaftliche Interessen über gesundheitliche Überlegungen gestellt zu haben.

Maradona war am 25. November 2020 im Alter von 60 Jahren in einer privaten Wohnanlage nördlich von Buenos Aires an einem Herzinfarkt gestorben. Zwei Wochen zuvor war er aus dem Krankenhaus entlassen worden, wo er sich einer Gehirnoperation unterzogen hatte. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wurden bei der Pflege des Weltmeisters von 1986 schwere Fehler gemacht.

Die Ermittler werfen Maradonas Leibarzt Leopoldo Luque, der Psychiaterin Agustina Cosachov und mehreren Pflegekräften Totschlag vor. Sie hätten um den schlechten Gesundheitszustand ihres Patienten gewusst und ihn seinem Schicksal überlassen. Im Falle einer Verurteilung droht den Verdächtigen eine Freiheitsstrafe von bis zu 25 Jahren. Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück.

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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