Haftstrafe - ja, aber kein Knast Modric wegen Steuerhinterziehung verurteilt
22.09.2018, 14:25 Uhr
(Foto: imago/ZUMA Press)
Mit Luka Modric holt den nächsten Starfußballer von Real Madrid sein Steuerbetrug ein. Der kroatische Vizeweltmeister bekennt sich schuldig und muss eine hohe Geldstrafe zahlen. Zwar wird auch eine Haftstrafe ausgesprochen, die muss er jedoch nicht antreten.
Europas Fußballer des Jahres Luka Modric hat sich wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen für schuldig erklärt und eine achtmonatige Haftstrafe akzeptiert. Wie die spanische Tageszeitung "El Mundo" berichtete, soll der kroatische Vizeweltmeister bei der Vermarktung seiner Bildrechte insgesamt rund 870.000 Euro am spanischen Fiskus vorbeigeschleust haben.
Der Mittelfeldstar von Real Madrid soll sich mit der Staatsanwaltschaft auf eine Nachzahlung von rund 348.000 Euro geeinigt haben, eine Million Euro hatte er bereits zu Beginn der Verhandlungen gezahlt. Die Haftstrafe müsse Modric nach einer weiteren Zahlung von 60.000 Euro nicht antreten. Modric habe Steuern über eine Gesellschaft in Luxemburg hinterzogen, die von seiner Frau Vanja Bosnic geleitet und nach seinem Sohn Ivano benannt wurde, heißt es in dem Bericht. Bei nicht vorbestraften Verurteilten ist es in Spanien üblich, dass eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird.
Modric ist nicht der einzige Real-Star, der wegen mangelnder Steuermoral in die Bredouille geraten ist. Erst Anfang September war sein Teamkollege Marcelo ebenfalls wegen Steuerhinterziehung bei der Vermarktung seiner Bildrechte zu rund 750.000 Euro Geldstrafe sowie vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Auch Superstar Cristiano Ronaldo, mittlerweile bei Juventus Turin, stand bereits vor Gericht.
Dessen Steueraffäre war nach Medienberichten mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Der Portugiese habe Steuerhinterziehung in Höhe von 5,7 Millionen Euro in den Jahren 2011 bis 2014 eingeräumt und werde insgesamt knapp 19 Millionen Euro an Steuernachzahlungen und Geldstrafen zahlen, hieß es unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft in Madrid. Eine in einem ersten Vergleichsentwurf vorgesehene zweijährige Haftstrafe werde unterdessen - wie vom Profi gewünscht - in eine Geldstrafe von rund 365.000 Euro.
Quelle: ntv.de, jgu/sid/dpa