Tragödie über dem Ärmelkanal Pilot von Salas Todesflug wusste von Mängeln
21.09.2022, 13:25 Uhr
Sala verunglückte auf dem Weg zu seinem neuen Klub. Der Pilot war gewarnt, kommt nun heraus.
(Foto: imago/ZUMA Press)
Dreieinhalb Jahre ist der Flugzeugabsturz des argentinischen Fußball-Profis Emiliano Sala über dem Ärmelkanal bereits her. Doch noch immer gibt es neue Details der Tragödie. Ein aufgezeichnetes Telefonat zeigt nun: Der ebenfalls verstorbene Pilot wusste vor Abflug über die Mängel an der Maschine Bescheid.
Der Pilot des vor gut drei Jahren beim Absturz eines Privatflugzeugs ums Leben gekommenen argentinischen Fußball-Profis Emiliano Sala war sich über Mängel an der Maschine bewusst. Das geht aus einem aufgezeichneten Telefonat hervor, das der britische Sender BBC veröffentlichte.
Darin sprach der ebenfalls bei dem Unfall über dem Ärmelkanal gestorbene Pilot David Ibbotson am Tag vor dem Unfall über erhebliche Mängel an dem Flieger. Unter anderem sagte er, er habe beim Hinflug einen lauten Knall gehört. "Dieses Flugzeug gehört zurück in den Hangar", sagte er. Normalerweise habe er seine Schwimmweste zwischen den Sitzen, dieses Mal werde er sie aber gleich anlegen, sagte Ibbotson weiter.
Der Pilot soll weder eine Lizenz für kommerzielle Flüge noch für Nachtflüge gehabt haben. Der Geschäftsmann, der den Flug mit der einmotorigen Maschine organisiert hatte, wurde deshalb bereits zu einer 18-monatigen Haftstrafe wegen Gefährdung der Sicherheit eines Flugzeugs verurteilt.
Sala war am 21. Januar 2019 unterwegs vom französischen Nantes nach Cardiff, wo er zwei Tage nach der Verkündung seines Transfer vom FC Nantes zum ersten Training mit seinem neuen Klub, dem englischen Zweitligisten Cardiff City erwartet wurde. Der 28-Jährige hatte sich für den Charterflug entschieden, um mehr Zeit zum Abschiednehmen von Spielerkollegen und Freunden zu haben. Das Flugzeug war dann über dem Ärmelkanal abgestürzt, Sala und Ibbotson kamen ums Leben.
Erst Ende August war ein Rechtsstreit zwischen den beiden Klubs vor dem Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne über die Ablösesumme entschieden worden. Cardiff hatte sich nicht in der Pflicht gesehen, die Transfersumme an den FC Nantes zu zahlen, weil Sala zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht bei dem Verein registriert gewesen sei. Aus Sicht von Cardiff sei der Transfervertrag daher noch nicht komplett und damit ungültig gewesen. Dieser Auffassung schloss sich der CAS letztinstanzlich nicht an. Nach Überzeugung des Gremiums war der Transfer zum Zeitpunkt von Salas Tod vollständig abgeschlossen. Es schloss sich einer entsprechenden Entscheidung des Weltverbandes FIFA an, wonach Cardiff die erste Rate in Höhe von sechs Millionen Euro zahlen muss. Ursprünglich hatten sich die Klubs auf eine Transfersumme in Höhe von 17 Millionen Euro geeinigt.
Quelle: ntv.de, ara/dpa