Fußball

Maßnahmen teilweise rechtswidrig Polizei muss Fehler im Umgang mit Fußballfans einräumen

Werder-Fans machten mit einem Banner auf den Polizeieinsatz beim Spiel in Wolfsburg aufmerksam.

Werder-Fans machten mit einem Banner auf den Polizeieinsatz beim Spiel in Wolfsburg aufmerksam.

(Foto: Carmen Jaspersen/dpa/Archivbild)

Im Rahmen eines Fußball-Bundesligaspiels kommt es im August 2022 zu polizeilichen Maßnahmen, gegen die eine Anhängerin juristisch vorgeht. Im Rahmen des Verfahrens gesteht die Polizei ein, dass teile des Einsatzes rechtswidrig gewesen seien.

Die niedersächsische Polizei hat in einem Gerichtsverfahren wegen polizeilicher Maßnahmen gegen Fans von Werder Bremen teilweise rechtswidrige Handlungen eingeräumt. Das teilte das Verwaltungsgericht Braunschweig mit. Das Urteil zu den Vorkommnissen vor dem Bremer Auswärtsspiel beim VfL Wolfsburg am 6. August 2022 hatte das Gericht bereits am 31. Januar gefällt und den beteiligten Parteien danach zugestellt.

Geklagt hatte eine Werder-Anhängerin, die mit anderen Bremer Fans nach der Ankunft am Wolfsburger Hauptbahnhof von der Polizei kontrolliert worden war. In einem Teilanerkennungsurteil stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die Feststellung der Identität der Klägerin, deren Durchsuchung, das ausgesprochene Aufenthaltsverbot für das Wolfsburger Stadtgebiet sowie die Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Polizei rechtswidrig gewesen seien. Nach Angaben des Gerichts hatte die Polizei selbst ein solches Teil-Anerkenntnis bereits im August 2023 bei einem nicht öffentlichen Erörterungstermin abgegeben.

Pistorius beschwört "Fehlerkultur"

Der damalige niedersächsische Innenminister und heutige Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hatte schon direkt nach den Vorfällen Versäumnisse der Polizei eingeräumt: "Zur Fehlerkultur in einer modernen Polizei gehört auch, dass entsprechende Fehler erkannt und benannt werden", sagte der SPD-Politiker damals.

Ursprünglich richtete sich die Klage der Werder-Anhängerin auch gegen den Einsatz einer Polizei-Drohne. Nachdem der Einsatzführer aber dargelegt hatte, dass die Klägerin auf dem Bahnhofsvorplatz mit der Drohne gar nicht beobachtet werden konnte, stellte das Gericht das Verfahren in diesem Punkt eint.

Auch der Klagepunkt, dass die eingerichtete Kontrollstelle am Wolfsburger Bahnhof rechtswidrig gewesen sei, wurde abgewiesen, da die Polizei bereits die Rechtswidrigkeit der an der Kontrollstelle getroffenen Maßnahmen anerkannt hatte. Zahlreiche Werder-Fans waren damals aus Protest gegen den Polizeieinsatz nicht mehr ins Stadion weitergezogen, sondern nach Hause zurückgefahren.

Quelle: ntv.de, ter/dpa

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