Google und Gema wollen verhandeln Youtube haftet nur als Störer
20.04.2012, 16:55 Uhr
Youtube und Gema sehen sich beide als Sieger. So lange sie sich nicht einigen, sind die Nutzer auf jeden Fall die Verlierer.
(Foto: picture alliance / dpa)
Künstler sollen auch im Netz von ihren Werken profitieren können: Nach einem Urteil des Hamburger Landgerichts muss Youtube in Zukunft rechtlich geschützte Werke von der Plattform verbannen - allerdings erst, wenn eine Beschwerde vorliegt. So sieht sich Betreiber Google ebenso als Sieger wie der klagende Rechteverwerter Gema.
Das Internet-Portal Youtube darf keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen, an denen die Verwertungsgesellschaft Gema Urheberrechte geltend gemacht hat. Dies entschied das Landgericht Hamburg in erster Instanz. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen. Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Google kündigte an, nun mit der Gema neu verhandeln zu wollen.
Bei den zwölf von der Gema zur Entscheidung vorgelegten Titeln folgte das Gericht in sieben Fällen dem Antrag der Klägerin. In den fünf weiteren Fällen wurde der Antrag abgewiesen. Hier sei es "nicht ersichtlich, dass es nach dem Hinweis der Klägerin an die Beklagte auf die Rechtsverletzungen noch zu weiteren Uploads gekommen ist", dass also diese Videos von Youtube-Nutzern erneut auf der Plattform bereitgestellt worden seien.
Die Gema wahrt als Verwertungsgesellschaft die Urheberrechte von mehr als 60.000 "Musikurhebern", also Komponisten, Textautoren und Musikverlegern.
Youtube kein Täter
Das Gericht befand, dass die Google-Tochterfirma eine sogenannte Störer-Haftung habe, also für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden könne. Eine schwerer wiegende Haftung als Täter wurde aber nicht festgestellt - hier folgte das Gericht der Haltung von Google, das Youtube lediglich als neutrale technische Plattform betrachtet, für deren Inhalte die Nutzer verantwortlich sind.
Die Videoportal-Betreiber haften nur dann, wenn sie gegen Prüfpflichten verstößt. Das heißt konkret: Wenn Urheberrechtsverletzungen von der Gema festgestellt werden, muss Youtube die Videos unverzüglich sperren. Das hatte sie im Fall der sieben genannten Titel über Monate nicht getan.
Zudem muss das Google-Tochterunternehmen Maßnahmen einleiten, um neue Verletzungen zu vermeiden. Ein nach Auffassung des Gerichts geeignetes System ist die Content-ID-Technik, die von Google entwickelt wurde, damit Rechteinhaber die Löschung eigener Werke auf Youtube veranlassen oder gegen eine Beteiligung an den Werbeeinnahmen freigeben können. Dafür müssen sie Referenzdateien hochladen, von denen Youtube eine Art digitalen Fingerabdruck erstellt. Mit diesem überprüft die Plattform alle hochgeladenen Videos.
Die Gema befürchtet aber, dass Content-ID nicht alle Werkversionen findet. Schwierigkeiten könnten dem System zum Beispiel Konzert-Mitschnitte oder schlecht gesungene Karaokeversionen bereiten. Deshalb soll laut Richterspruch ein Wortfilter mit dem System verknüpft werden.
Positionen unverändert
Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. Youtube-Sprecher Kay Oberbeck sagte im Anschluss an das Urteil, man wolle sich mit der Verwertungsgesellschaft wieder an einen Tisch setzen. Nun sei "der Weg frei, dass Künstler auch von ihren Werken profitieren können", sagte Oberbeck. Dabei sprach er sich für eine pauschale Mindestvergütung aus. Die Gema fordert hingegen 0,6 Cent pro Klick als finanzielle Untergrenze.
Gema-Anwältin Kerstin Bäcker sagte, die Gesellschaft werde das Urteil prüfen und dann entscheiden, ob sie Rechtsmittel dagegen einlegen wolle. Die Gema sperre sich aber nicht gegen Verhandlungen. Insgesamt sehe sie das Urteil auch als "großartigen Erfolg", weil Youtube für die Inhalte nun verantwortlich gemacht werden könne. Der Streit um Musikvideos auf Youtube dauerte schon Jahre. Zum Prozess kam es, weil sich Gema und Youtube nicht über Zahlungen für Musikclips einigen konnten, nachdem ein vorläufiger Vertrag zwischen ihnen 2009 ausgelaufen war. Ende 2010 reichte Gema Klage ein, um Youtube zum Löschen oder Sperren bestimmter Videos zu zwingen.
Zuvor hatte die Verwertungsgesellschaft bereits per einstweiliger Verfügung Youtube verbieten lassen wollen, 75 Musikstücke anzubieten. Das Landgericht Hamburg lehnte den Erlass aber ab. Gleichzeitig gab das Gericht allerdings zu erkennen, dass ein Unterlassungsanspruch infrage komme.
Branchenverband nicht unzufrieden
Der Hightech-Branchenverband Bitkom sieht das Hamburger Urteil mit "gemischten Gefühlen". "Wir sehen einige Punkte kritisch, wie zum Beispiel den geforderten Einsatz von Wortfiltern", sagt Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Aber: Das Hamburger Urteil ist in einem wesentlichen Punkt ein gutes Signal für die Internetwirtschaft. Es macht klar, dass Youtube nicht als Inhalteanbieter, sondern als sogenannter Hostprovider einzustufen ist. Die von der Gema geforderten Prüfungspflichten sind schlicht nicht umsetzbar. Ebenso gut hätte die Gema fordern können, Online-Plattformen für Musik zu verbieten. Wir müssen aufpassen, dass Deutschland bei Online-Musikangeboten nicht abgehängt wird."
Vielen Internetnutzern ist der Streit präsent, weil Youtube bei bestimmten blockierten Clips den Hinweis einblendet, dass die Gema nicht die Rechte erteilt habe. Die Verwertungsgesellschaft weist diesen Vorwurf zurück: Musikvideos würden durch Labels, andere Rechteinhaber oder von Youtube selbst gesperrt, nicht von der Gema, erklärte sie im Juli 2011.
Quelle: ntv.de, kwe/dpa