Technik

Facebook rückt die Daten raus Whatsapp erhält wichtiges Update

Whatsapp-Nutzer können künftig offenbar ganz einfach von Facebook ein Daten-Protokoll anfordern.

Whatsapp-Nutzer können künftig offenbar ganz einfach von Facebook ein Daten-Protokoll anfordern.

(Foto: Wabetainfo.com)

Es dauert nicht mehr lange, dann erhält Whatsapp eine wichtige neue Funktion. Nutzer haben dann nämlich die Möglichkeit, von Facebook Einsicht in ihre Daten-Akte zu verlangen.

Offenbar erhält Whatsapp mit einem Update in den kommenden Wochen eine neue Funktion, die Nutzern vielleicht nicht sofort auffällt, aber die sehr wichtig ist. Die auf den Messengerdienst spezialisierte Website "Wabetainfo.com" hat sie bereits in einer Vorab-Version der App entdeckt. Die Funktion wird demnach in den Einstellungen unter Accout - Datenschutz zu finden sein und es dem Nutzer ermöglichen, von Whatsapp-Eigentümer Facebook einen Report über die von dem Unternehmen gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen.

Dem von "Wabetainfo.com" veröffentlichten Screenshots nach, nimmt sich das Unternehmen etwas Zeit der Aufforderung nachzukommen - bis zu 20 Tage könne die Bearbeitung der Anfrage dauern, teilt es mit. Nutzer werden informiert, sobald der Report zur Verfügung steht und haben dann 30 Tage Zeit ihn herunterzuladen, bevor er von den Servern gelöscht wird.

Stichtag 25. Mai

Wann genau die Funktion zur Verfügung steht, ist noch offen. Lange kann es aber nicht mehr dauern. Denn ab dem 25. Mai gilt in der EU die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - auch für Unternehmen, deren Geschäftssitz sich nicht in der EU befindet. Unter anderem verlangt die DSGVO, Nutzer über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Unternehmen müssen auf Anforderung mitteilen, welche Daten sie speichern, wie und warum sie sie verarbeiten, wer die Daten erhält und wie lange sie gespeichert werden sollen.

Wichtig: "Der Verantwortliche muss eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung stellen." Das darf nicht so kompliziert gemacht werden, dass es Nutzern zum Hindernis wird. Artikel 12 der DSGVO verlangt, dass die Informationen  "in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache" übermittelt werden. Dies gelte insbesondere für Informationen, die sich speziell an Kinder richten.

Quelle: ntv.de, kwe

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