Finanzamt

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Krankenkassen müssen in bestimmten Fällen das Fettabsaugen in einer Klinik bezahlen.
22.10.2013 15:15

Keine außergewöhnliche Belastung Fettabsaugen nicht von Steuer absetzbar

Vor allem Frauen empfinden zu viel Fettgewebe an den Oberschenkeln als äußerst unschön. Ob darüber hinaus ein operativer Eingriff medizinisch notwendig ist, hat die Krankenkasse zu entscheiden. Wer das Fettabsaugen jedoch auf eigene Rechnung durchführen lässt, kann nicht auf eine Entlastung durch das Finanzamt rechnen.

Bei einer doppelten Haushaltsführung dürfen Mehraufwendungen für die Verpflegung geltend gemacht werden. Foto: Jens Schierenbeck
16.09.2013 18:06

Zweitwohnung nahe am Zuhause Finanzamt muss Kosten anerkennen

Wer in die Nähe seines Arbeitsplatzes zieht, kann die Kosten für die doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen. Wenn die Zweitwohnung näher am Familienwohnsitz liegt als an der Arbeitsstätte macht das Finanzamt aber möglicherweise Ärger. Zu Recht?

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