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Abgabefrist verlängert Für die Steuererklärung 2021 bleibt mehr Zeit

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Normalerweise müssen die meisten Steuerzahler die Steuererklärung spätestens bis zum 31. Juli 2022 abgeben ...

(Foto: imago images/Christian Ohde)

Nicht jeder ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die zweite gute Nachricht lautet: Jene, die in der Pflicht sind, können sich für das Rendezvous mit dem Finanzamt mehr Zeit lassen. Nämlich bis zum 31. Oktober 2022.

Vollkommen überraschend stellt so mancher Steuerpflichtige fest, dass ihm für das Rendezvous mit dem Finanzamt kaum noch Zeit bleibt. Doch es gibt gute Nachrichten für alle, die die lästige Pflicht noch weiter nach hinten schieben möchten. Der neue Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung 2021 ist der 31. Oktober 2022.

Normalerweise müssten Steuerzahlerinnen und -zahler die Steuererklärung spätestens bis zum 31. Juli 2022 abgeben. Wegen der Corona-Pandemie verschiebt sich die Frist um drei Monate.

Gilt die neue Frist am 1. November 2021 für alle Steuererklärungen?

Nein, eine längere Frist gilt, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. Dann ist der Stichtag der 31. August 2023.

Kann die Frist auch noch nach hinten geschoben werden?

Ja, durch eine Fristverlängerung. Allerdings muss diese entgegen der Vergangenheit gut begründet werden - telefo­nisch, schriftlich oder direkt über Elster. Bei der Bitte um Verlängerung sollte ein realistisches Datum angegeben sein, zu dem die Erklärung vorliegen wird, beispielsweise einen Monat später. Der Antrag sollte möglichst vor Ablauf der Frist, also vor dem 30. November erfolgen.

Gründe hierfür können beispielsweise Krankheit, fehlende Steuerbelege, Umzug oder Arbeitsüberlastung sein.

Gibt es einen Extra-Tipp, wie die Steuererklärung noch auf die Schnelle zu schaffen ist?

Ja. Wer spät dran ist, sollte nur die wichtigsten Unterlagen und Formulare (Mantelbogen, jeweiliger Vordruck über Einkünfte, gegebenenfalls Anlage Kind) beim Finanzamt abgeben. Nach Erhalt des Steuerbescheides können fehlende Nachweise und Formulare innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist nachgereicht werden.

Besonders Eilige können sich beim Finanzministerium unter formulare-bfinv.de die Formulare herunter­laden und entweder am PC oder ausgedruckt ausfüllen. Ein unterschriebener Ausdruck der Erklärung kann dann - je nach verbleibender Zeit - per Post oder auch persönlich beim Finanzamt abgegeben werden.

Nur noch fünf Minuten bis zum Verstreichen der Abgabefrist?

Jetzt hilft nur noch Faxen. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes ist auch dieser Weg der Zustellung möglich (Az.: VI R 82/13). Allerdings müssen bis 24 Uhr alle Seiten übermittelt werden - ansonsten kann das Amt die Steuererklärung als verspätet werten.

Welche Strafen werden fällig, wenn die Abgabefrist nicht eingehalten wird?

Für jeden angefangenen Monat, den die Steuererklärung zu spät ist, fallen 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer als Verspätungszuschlag an. 25 Euro sind aber mindestens fällig. Derart kann sich der Zuschlag auf bis zu 25.000 Euro summieren. Dabei wird die Strafzahlung automatisch festgesetzt, wenn die Erklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres eingereicht ist. Notorischen Zuspätkommern drohen zusätzlich Zwangsgelder und Zinsen.

Wie lange haben jene Zeit, die nicht in der Pflicht sind, 2021 eine Steuererklärung abzugeben?

Mehr zum Thema

Wer freiwillig seine Steuererklärung abgibt, muss diese für das Jahr 2018 bis spätestens zum 31. Dezember 2022 dem Finanzamt zukommen lassen.

Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

  • Alle Arbeitnehmer, die mindestens zwei verschiedene Tätigkeiten ausüben und Steuerklasse 6 haben.
  • Ehepaare, die über die Steuerklasse 3 beziehungsweise 5 ihr Geld verdienen.
  • Alle, die mehr als 410 Euro im Jahr zusätzlich zu ihrem Haupteinkommen haben. Dies können zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Renten sein.
  • Wer vom Finanzamt einen Freibetrag bewilligt bekommen hat.
  • Wer im Vorjahr in Kurzarbeit beschäftigt war.
  • Wer Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern-, Kranken- oder Mutterschaftsgeld erhalten hat.
  • Eheleute, die sich 2021 scheiden ließen, zuvor aber gemeinsam veranlagt waren, sind zur Abgabe verpflichtet. Gleiches gilt bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eheleuten, bei denen ein Teil unterhaltspflichtig ist.
  • Rentner, wenn das Einkommen den Grundfreibetrag von 9744 Euro (Ledige) übersteigt. Bei Zusammenveranlagten verdoppelt sich der Betrag.

Wer muss keine Steuererklärung abgeben?

Personen, die über kein Einkommen verfügen oder deren Einkommen lediglich aus einem Beschäftigungsverhältnis resultiert, ohne dass sie weitere Einkünfte haben.

Für welche Steuern müssen Erklärungen abgegeben werden?

  • Zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags,
  • zur Körperschaftsteuer - einschließlich der Erklärungen zu gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, die in Zusammenhang mit der Körperschaftsteuerveranlagung durchzuführen sind, sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer,
  • zur Gewerbesteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags,
  • zur Umsatzsteuer sowie
  • zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach Paragraf 18 des Außensteuergesetzes

(Dieser Artikel wurde am Donnerstag, 02. Juni 2022 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, awi

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