Trick für Senioren So bekommen auch Rentner die 300 Euro
09.05.2022, 11:51 Uhr (aktualisiert)
Immerhin ...
(Foto: imago images/Deutzmann)
Im September soll die 300-Euro-Energiepreispauschale an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen ausgezahlt werden. Aber Rentner sollen leer ausgehen. Das sorgt für Verdruss. Doch es gibt einen Kniff, wie Ruheständler doch an das Geld kommen können.
Die Energiekosten steigen rapide. Für alle. Auch für die rund 21 Millionen Rentner. Dennoch sollen sie die von der Bundesregierung beschlossene 300-Euro-Energiepreispauschale nicht erhalten. Denn den einmaligen Zuschuss im September sollen nur die einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen bekommen.
Begründet wird dies durch die kürzlich beschlossenen üppigen Erhöhungen der Renten zum 1. Juli dieses Jahres. Ungeachtet dessen, dass diese unter Umständen auch der Steuer unterliegen und die grassierende Inflation kräftig an ihnen nagen wird.
Damit der Ärger bei den Ruheständlern nicht überhandnimmt, hat die CDU-Finanzexpertin Antje Tillmann via "Bild-Zeitung" einen Trick parat, wie die Ausgeschlossenen dennoch an das Geld kommen können. Auf den ersten Blick klingt der Vorschlag wenig verlockend, denn Tillmann rät Rentnern, wieder zu arbeiten. Zwar wünschen sich viele von ihnen, im Alter noch aktiv zu sein, aber sie dachten dabei vermutlich weniger daran, erneut zu buckeln, als eher an Sport, Reisen, Aktivitäten mit Freunden und der Familie, den Garten und vielleicht noch an etwas Kultur.
Eine Stunde Babysitten und 312 Euro kassieren
Doch keine Aufregung bitte. Denn gemeint ist bei Weitem keine Vollzeitbeschäftigung. Laut Finanzministerium ist es ausreichend, nur einen Tag eine Beschäftigung auszuüben, um auf der Liste der Begünstigten zu landen. Nach dem Regierungsentwurf profitieren auch "alle in diesem Jahr geringfügig Beschäftigten von der Energiepreispauschale - sowohl die 450 -Euro-Minijobber wie auch kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte - unabhängig von der genauen Art der Besteuerung."
Dafür ist es ausreichend, dass ein Rentner beispielsweise nur einmal im Jahr 2022 eine Stunde auf seinen Enkel aufpasst und dafür von seinen Kindern 12 Euro Mindestlohn im Rahmen eines Minijobs oder selbständiger Tätigkeit erhält. Im Anschluss gibt er diese Einkünfte in der Steuererklärung an, welche das Finanzamt auf die Anspruchsvoraussetzungen hin automatisch prüft. Ist dem so, bekommt der Rentner daraufhin die Energiepreispauschale im Mai 2023 ausbezahlt, so Tillmann. Was im genannten Beispiel einem Stundenlohn von 312 Euro entsprechen würde. Nicht übel.
Vonseiten des Bundesfinanzministeriums heißt es: "Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Angehörigen ist aber in jedem Fall, dass es ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird." Der Nachweis darüber, dass die Arbeit auch tatsächlich ausgeführt wurde, wird am besten mit einem Kontoauszug, der das erhaltene Gehalt beziehungsweise Honorar aufweist, geführt.
Was es sonst noch zur Energiepreispauschale zu wissen gibt, lesen Sie hier.
(Dieser Artikel wurde am Dienstag, 03. Mai 2022 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: awi