Kein Vertrag, kein Schadenersatz Berliner Flughafengesellschaft lehnt Zahlungen ab
06.11.2012, 15:01 UhrDie Berliner Flughafengesellschaft will der Fluggesellschaft Air Berlin trotz der verschobenen Eröffnung des Hauptstadtflughafens keinen Schadenersatz zahlen.
Es bestehe kein Anspruch, «da wir mit der Airline vertraglich keinen fixen Eröffnungstermin für den Flughafen Berlin Brandenburg vereinbart hatten», teilte Flughafenchef Rainer Schwarz am Dienstag mit. Zahlen könne die Flughafengesellschaft nur, «wenn dies rechtlich zwingend geboten ist». Air Berlin hatte zuvor angekündigt, den Anspruch auf Schadenersatz vor Gericht geltend zu machen.
Die Flughafengesellschaft betonte: «Wir setzen weiter darauf, mit Air Berlin in konstruktiven Gesprächen zu vernünftigen Lösungen zu kommen.» Die Gespräche der vergangenen Monate hätten aber gezeigt, «dass wir in der Schadenersatz-Frage weit auseinanderliegen». Man wisse um die Unannehmlichkeiten der Verschiebung des Eröffnungstermins. «Daher setzen wir seitdem alles daran, den weiteren Flugbetrieb in Tegel so reibungslos wie möglich zu gestalten.»
Air Berlin hatte wegen der mehrfach verschobenen Eröffnung des neuen Großflughafens Berlin-Brandenburg beim Landgericht Potsdam Klage gegen die Flughafengesellschaft eingereicht. Der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft seien durch die Verschiebungen bereits geschätzte Mehrkosten und sonstige Schäden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden.
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Quelle: ntv.de, dpa, rts