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Vor allem wegen Terrorismus Bundeskriminalamt soll Software zur Gesichtserkennung benutzen dürfen

Gesichter-Suchmaschinen können zwar hilfreich sein, sind aber rechtlich bedenklich.

Gesichter-Suchmaschinen können zwar hilfreich sein, sind aber rechtlich bedenklich.

(Foto: Sven Hoppe/dpa)

Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen künftig für ihre Ermittlungen auch Software zur Gesichtserkennung benutzen dürfen. Die neuen Befugnisse sollten mit mehreren Gesetzesänderungen eingeführt werden, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums der Nachrichtenagentur AFP.

"Die Sicherheitsbehörden brauchen zeitgemäße Befugnisse, um Tatverdächtige und Gefährder insbesondere im Bereich von Terrorismus und schwerer und organisierter Kriminalität schnell und effektiv identifizieren und lokalisieren zu können", erläuterte die Ministeriumssprecherin. Deshalb sollten "neue Befugnisse zum biometrischen Internetabgleich von Bilddaten und zu einer automatisierten Datenanalyse polizeilicher Daten geschaffen werden".

Als ein Anwendungsbeispiel nannte die Sprecherin Bildmaterial "im Bereich des islamistischen Terrorismus", etwa aus "Hinrichtungs- oder Foltervideos". Hier könne die Nutzung von Werkzeugen wie einer Software zur Gesichtserkennung "dazu beitragen, eine Person zu identifizieren und zu lokalisieren".

Zu biometrischen Merkmalen können neben dem Gesicht auch die Stimme oder der Gang einer Person zählen. Die Ministeriumssprecherin betonte, es gehe bei dem Gesetzesvorhaben nicht um "Echtzeitüberwachung und Echtzeitgesichtserkennung im öffentlichen Raum". Solche Befugnisse seien von dem Gesetzentwurf nicht umfasst.

Quelle: ntv.de, AFP

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