"Recht auf Vergessenwerden" EuGH stärkt Persönlichkeitsrechte im Internet
13.05.2014, 10:28 UhrEU-Bürger haben ein "Recht auf Vergessenwerden" im Internet. Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen daher auf Antrag Informationen aus ihren Suchergebnissen streichen, wenn die Informationen die Persönlichkeitsrechte betroffener Personen verletzen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C-131/12)
Zur Begründung betonte der EuGH, mit der Eingabe eines Namens bei einer Internet-Suchmaschine könnten sich Nutzer ein umfassendes Bild von dieser Person machen. Die Suchergebnisse seien nichts anderes als das Ergebnis einer Verarbeitung personenbezogener Daten. Das EU-Recht verlange hier einen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und denen der betroffenen Personen. Dies könne zu einem einklagbaren Anspruch auf Löschung bestimmter Suchergebnisse führen.
Quelle: ntv.de, AFP