Technik

Telekommunikation Kritik an Apple-Garantie: Gewährleistung gilt zwei Jahre

Berlin (dpa/tmn) - Es ist Murphys Gesetz: Das Handy oder der Computer gibt natürlich genau an dem Tag den Geist auf, an dem die Garantie vom Hersteller abgelaufen ist. Können Kunden dann trotzdem noch reklamieren? Und ob - beim Händler.

Kunden können mangelhafte Waren auch nach Ablauf der Herstellergarantie noch reklamieren - der Händler muss zwei Jahre dafür geradestehen. Dieses Recht auf Gewährleistung stehe jedem zu, erklärt Peter Lischke von der Verbraucherzentrale Berlin. Demnach muss der Händler defekte Waren reparieren oder umtauschen - unabhängig davon, ob eine Garantie vom Hersteller bestehe oder nicht.

Apple droht wegen seiner Garantiepolitik Ärger mit der EU-Kommission. Das Unternehmen werbe damit, dass seine Produkte eine einjährige Herstellergarantie haben, versäume es aber, klar darüber zu informieren, dass Verbraucher laut EU-Recht einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch haben, heißt es in einem Schreiben von EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Denn Apple ist nicht nur Hersteller, sondern auch Händler. Wer also zum Beispiel etwas im Online-Geschäft von Apple kauft, kann auch nach Ablauf der einjährigen Garantie noch Mängel reklamieren.

Am einfachsten sind Reklamationen beim Händler allerdings während der ersten sechs Monate nach dem Kauf - dann müsse der Kunde lediglich den Schaden anzeigen, erklärt Lischke. Will der Händler in diesem Zeitraum die Reklamation nicht akzeptieren, müsse er nachweisen, dass die Ware beim Verkauf noch nicht mangelhaft war. Das bedeutet: Kauft ein Kunde einen Computer, dessen Monitor nach drei Monaten ausfällt, muss der Händler nachweisen, dass das Gerät beim Kauf noch einwandfrei war.

Nach Ablauf der sechs Monate liegt die Beweislast dagegen beim Kunden. Dann muss er nachweisen, dass das Gerät nicht durch unsachgemäßen Gebrauch kaputt gegangen ist. Problematisch werde dies, wenn der Händler eine Reparatur ablehne: «Dann trägt der Kunde das Prozessrisiko.»

Der Verkäufer muss auch Nebenkosten tragen, die im Rahmen der Mangelbeseitigung entstehen. Erwirbt ein Kunde etwa eine Spülmaschine, die nach der Montage einen irreparablen Mangel aufweist, muss der Verkäufer nicht nur eine neue Spülmaschine anliefern, sondern auch Aus- und Einbau übernehmen oder bezahlen.

Anders sei dies bei der freiwilligen Garantie. Hier müsse der Hersteller diese Kosten nicht automatisch tragen. Denn generell gilt: «Bei der Garantie können die Bedingungen frei vereinbart werden», sagt Lischke. Einzige Anforderung: «Es muss klar erklärt werden, was unter welchen Bedingungen von der Garantie gedeckt ist und wie lange sie gilt.»

Quelle: ntv.de, dpa

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