Wirtschaft

Streit um Gummibärchen AWD vor Bundesgerichtshof

Es geht auch um Gummibärchen, doch der Streit, der den Finanzdienstleister AWD und zwei seiner ehemaligen Berater bis vor den Bundesgerichtshof geführt hat, könnte weitreichende Folgen haben. Und zwar für alle Unternehmen, die mit selbstständigen Handelsvertretern arbeiten.

Beim Streit geht es auch um diese süßen Kerlchen.

Beim Streit geht es auch um diese süßen Kerlchen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Brauchen Finanzberater Gummibärchen? Über diese Frage hat sich der Finanzdienstleister AWD vor dem Bundesgerichtshof mit zwei seiner ehemaligen Berater gestritten. Dabei geht es darum, ob Werbemittel wie etwa Süßigkeiten oder Kundenzeitschriften für Handelsvertreter "erforderlich" sind und das Unternehmen sie deshalb kostenlos zur Verfügung stellen muss. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Folgen für alle Unternehmen haben, die mit selbstständigen Handelsvertretern arbeiten. Eine Entscheidung ist für den 4. Mai angekündigt.

Im konkreten Fall hatte AWD den Vertretern die Kosten für Werbeartikel (unter anderem Gummibärchen mit AWD-Aufdruck), Vertriebssoftware und Büromaterial wie Visitenkarten von ihren Provisionen abgezogen. Hinzu kamen Kosten für AWD-interne Schulungen. Die Vertreter beriefen sich auf eine Vorschrift des Handelsgesetzbuchs, wonach ein Unternehmen einem Vertreter "die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen" zur Verfügung stellen muss. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Celle den Begriff der "erforderlichen Unterlagen" weit ausgelegt und den beiden Finanzberatern weitgehend Recht gegeben.

Zu den möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen für AWD wollte sich Unternehmenssprecher Bela Anda nicht äußern; auch nicht zu der Frage, ob Rückstellungen gebildet wurden. "Wir sind auf alles gut vorbereitet", betonte Anda lediglich. Insgesamt hat AWD nach eigenen Angaben 5300 Handelsvertreter. Wie viele davon in Deutschland arbeiten, wollte Anda nicht sagen.

Quelle: ntv.de, dpa

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