Das freut nicht nur Homer Simpson BGH: "Duff Beer" für alle
06.12.2012, 17:17 Uhr
Endlich mehr "Duff Beer" zum Löschen des Brands: BGH entscheidet, dass mehrere "Duff Beer"-Marken nebeneinander bestehen dürfen.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte: Im Prozess um die aus den "Simpsons" bekannte Biermarke "Duff" ist ein Urteil gefallen. Dem Bundesgerichtshof zufolge darf es das Bier mehrmals geben. Die Entscheidung war juristisch nicht einfach - darauf ein "Duff".

"Duff Beer" gibt's auch in Mexiko.
(Foto: REUTERS)
Prost! Das aus der US-Kultserie "Die Simpsons" bekannte "Duff Beer" darf es mehrmals geben. Wie der Bundesgerichtshof mitteilte, w urde die Klage der Firma "Duff Beer" gegen einen anderen Getränkevertrieb in letzter Instanz abgewiesen. Der Beklagte hatte schon seit längerem ebenfalls eine Marke namens "Duff Beer" eintragen lassen, diese dann aber längere Zeit nicht genutzt. Deshalb hatte die Klägerin die Löschung der Marke beantragt - ohne Erfolg, wie nun feststeht. Nun bestehen beide Marken nebeneinander.
Juristisch schwierig war die Sache, weil die Beklagte zwischendurch zwar Bier unter dem Namen "Duff" verkauft hatte, dieses aber grafisch anders gestaltet war als die von ihr eingetragene Marke.
Zum Gesprächsthema wurde der Prozess aus einem anderen Grund: "Duff Beer" stammt eigentlich aus der Zeichentrickserie "Die Simpsons": "In dieser Zeichentrickserie tritt ein Herr Homer Simpson auf, und dieser Herr trinkt", erläuterte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm in der mündlichen Verhandlung. Wobei Bornkamm betonte, es sei wohl "ein eher billiges Bier".
Es existierte zuerst in dieser seit Jahren erfolgreich im Fernsehen laufenden Serie, bevor es in die Getränkeregale kam. Damit handelt es sich um einen Fall von "reverse product placement", wie der Vorsitzende Richter erläuterte. Mittlerweile gibt es mehrere Markeneintragungen von "Duff Beer" - weitere Streitereien sind also nicht ausgeschlossen.
Quelle: ntv.de, dpa