Wirtschaft

"Schaden an Wettbewerbsfähigkeit abwenden" Bahn will seltener zahlen

27424201.jpg

Gegen Hochwasser und Herbststürme kann die Bahn wenig ausrichten. Ihre Kunden muss sie trotzdem für Zugausfälle und Verspätungen entschädigen. So sieht es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor. Dagegen macht der Konzern nun mobil.

Im Falle höherer Gewalt müssen Fluggesellschaften, Bus- und Schiffsunternehmen aber auch die Bahn ihren Kunden Entschädigungen zahlen. Im September hatte dies der Europäische Gerichtshofs (EuGH) festgestellt. Doch genau dagegen macht nun die Bahn mobil. In einem Brief an EU-Verkehrskommissar Siim Kallas fordert der Bahn-Chef Rüdiger Grube die Klarstellung, dass "Bahnunternehmen im Falle höherer Gewalt für Verspätungen nicht verantwortlich gemacht werden dürfen", wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

Bislang hat die Bahn in derartigen Fällen zumeist aus Kulanz gezahlt - etwa nach Hochwasser im Sommer oder den Herbststürmen Ende Oktober.

Sorge um Wettbewerbsfähigkeit

Grube beruft sich bei seiner Forderung nach Klarstellung der EU-Fahrgastverordnung auf einen Bericht der EU-Kommission vom August dieses Jahres. Darin habe sie Ausnahmen von der Haftung angedeutet. "Eine Neuordnung des Rechtsrahmens würde weiteren Schaden an der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene abwenden", schreibt Grube.

Das EuGH-Urteil sei ein Beleg für den "Geist des Verbraucherschutzes, missachte aber das legitime Bedürfnis nach einem einheitlichen Wettbewerbsstandard" zwischen Bahn sowie Flugzeug, Schiff und Bus, die derzeit bei höherer Gewalt nicht haften müssten.

Nach Angaben der Bahn seien in diesem Jahr bis Oktober schon rund eine Million Anträge auf Entschädigung wegen Verspätungen und Zugausfällen eingereicht worden, hieß es.. In 90 Prozent der Falle habe die Bahn gezahlt.

Verordnung regelt Erstattungshöhe

Die Höhe der Rückerstattung des Fahrpreises richtet sich nach der EU-Fahrgastverordnung: Demnach kann ein Fahrgast 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, wenn die Verspätung mindestens 60 Minuten beträgt. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden hat er Anspruch auf die Hälfte des gezahlten Fahrpreises.

Das Urteil des EuGH vom September erging auf Vorlage eines österreichischen Gerichts, betrifft aber europaweit alle Bahnunternehmen: Klauseln in Beförderungsbedingungen, die Fahrpreisentschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, sind demnach ungültig.

Quelle: ntv.de, jwu/AFP/DJ

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen