Nachzahlungen und Mindestbeitrag Bankenabgabe wird teurer
02.03.2011, 07:32 UhrDie Banken in Deutschland müssen sich auf höhere Abgaben zur Vorsorge gegen künftige Finanzkrisen einstellen. In der bereits beschlossenen Bankenabgabe soll nun auch eine Nachzahlungspflicht festgelegt werden. Wenn die Institute bei der jährlichen Abgabe den Deckel von 15 Prozent des Jahresgewinns erreichen, sollen sie den Rest in den Folgejahren nachzahlen. Die Banken wittern Verfassungsbedenken.

In "Mainhattan", Frankfurts Bankenviertel, sorgen die Pläne in Berlin für wenig Zustimmung.
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Die Bundesregierung will die deutschen Kreditinstitute auch auf Durststrecken zur Zahlung der Bankenabgabe verpflichten. In einem Verordnungsentwurf sind sowohl ein Mindestbeitrag als auch eine Nachzahlungspflicht vorgesehen. Das Kabinett will die Verordnung am Mittwoch verabschieden. Ihr müssen der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Mit der Abgabe sollen die Geldhäuser einen Beitrag zum neuen Restrukturierungsfonds leisten, der künftige Banken-Schieflagen abpuffern soll.
Die einmal pro Jahr fällige Abgabe darf eine Grenze von 15 Prozent des Jahresergebnisses einer Bank nicht überschreiten. Liegt der eigentlich fällige Betrag darüber, muss die Differenz in den Folgejahren nachgezahlt werden. Ist kein Überschuss vorhanden, wird ein Mindestbeitrag von fünf Prozent des eigentlich fälligen Jahresbeitrages erhoben. Dem Verordnungsentwurf zufolge wird auch in diesem Fall der Jahresbeitrag nacherhoben. In beiden Fällen müsste ein Institut für Nachzahlungen Rückstellungen in der Bilanz bilden.
Von der Abgabe erhofft sich die Regierung in normalen Ertragsjahren der Geldinstitute ein Aufkommen von rund einer Milliarde Euro. Die Höhe der Zahlung wird nach einem komplizierten Schlüssel berechnet. Als Indikator für die Größe wird die Bilanzsumme herangezogen. Als zusätzliches Maß für die Vernetzung eines Instituts wird auch das jeweilige Geschäft mit Derivaten berücksichtigt, von denen in der Finanzkrise eine hohe Ansteckungsgefahr ausging.
Banken gegen Nachforderung
Die Kreditwirtschaft lehnt eine Nacherhebung ab, da so die Zumutbarkeitsgrenze in "verfassungsrechtlich bedenklicher Weise" ausgehöhlt werde. Die privaten Banken argumentieren zudem, dass die Einhaltung der schärferen Eigenkapitalvorgaben durch solche Mehrbelastungen konterkariert würden. Ein Institut würde damit ausgerechnet in einer schwierigen Lage geschwächt, falls ein positives Jahresergebnis zur institutseigenen Stärkung dienen soll.
Die Abgabe müssen nicht nur Privatbanken bezahlen, sondern alle Geldinstitute, also auch Sparkassen, Genossenschaftsbanken oder Bausparkassen. Förderbanken werden hingegen verschont. Ausgenommen werden auch Versicherer und Hedge Fonds. Der Fonds soll zunächst auf 70 Mrd. Euro angefüllt werden, danach soll über die Beitragshöhe neu entschieden werden.
Grenzen der Zumutbarkeit
Ursprünglich hieß es, dass die Bankenabgabe 15 Prozent des Jahresgewinns einer Bank als Zumutbarkeitsgrenze nicht überschreiten soll. Nach dem Entwurf ist nun aber auch ein Nacherhebungsbetrag in Folgejahren geplant, um Schwankungen beim Ergebnis auszugleichen und die Einzahlungen in den Krisenfonds zu verstetigen.
Im Entwurf heißt es: "Übersteigt der (...) errechnete Jahresbeitrag in einem Beitragsjahr die Zumutbarkeitsgrenze (...) oder ist nur der Mindestbeitrag (...) festgesetzt worden, ist die rechnerische Differenz (...) in den folgenden Beitragsjahren nachzuerheben und dem Jahresbeitrag hinzuzurechnen." Dabei dürfe die Summe aus dem aktuellen Jahresbeitrag und der Nachzahlung aus Vorjahren die Zumutbarkeitsgrenze (15 Prozent) nicht überschreiten.
Zudem gilt eine "Belastungsobergrenze": Danach darf die in einem Jahr insgesamt erhobene Abgabe - Jahresbetrag, mögliche Nachzahlung und Sonderbeitrag - 50 Prozent des Durchschnitts der letzten drei Jahresergebnisse nicht überschreiten.
Nach dem Kabinettbeschluss hat der Bundestag drei Wochen Zeit, sich mit dem Verordnungsentwurf zu befassen. Auch der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Quelle: ntv.de, nne/dpa/rts