Wirtschaft

Zusätzliches Geld für A400M Berlin bleibt beim Nein

(Foto: AP)

Der Bund wird den finanziellen Nachforderungen des EADS-Konzerns für den Militärtransporter A400M nicht nachkommen. Man wolle sich dagegen strikt an den ausgehandelten Vertrag halten und deshalb maximal 650 Millionen Euro zuzahlen, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf das Bundesverteidigungsministerium.

Diese Summe ergebe sich aus einer im Vertrag enthaltenen Formel, wonach das Unternehmen lediglich Anspruch auf Inflationsausgleich und konkrete marktbedingte Preisaufschläge geltend machen dürfe. EADS hatte von den europäischen Abnehmerstaaten, neben Deutschland unter anderem Frankreich, Spanien und Großbritannien wiederholt insgesamt mehr als fünf Milliarden Euro zusätzlicher Zahlungen gefordert.

Unterdessen kritisierte der verteidigungspolitische Sprecher der SPD, Rainer Arnold, die Forderung von Airbus, die Käuferstaaten müssten sich an den Mehrkosten von 11,3 Milliarden Euro beteiligen. Dies sei ein "unfreundlicher Akt eines Konzerns, der selbst weit im Zeitverzug ist", sagte Arnold der "Rheinischen Post". Zugleich warnte er davor, das Projekt aufzugeben. "Ich bin überzeugt, dass eine Lösung gefunden wird. Beide Seiten müssen sich aufeinander zu bewegen."

"Kein Spielraum für Nachforderungen"

Dagegen lehnte die Verteidigungsexpertin der FDP, Elke Hoff, ein weiteres Entgegenkommen ab. Im Koalitionsvertrag sei klar geregelt, "dass die Koalition auf einer Erfüllung des Vertrages besteht", sagte sie der Zeitung. "Daher sehe ich keinen Spielraum für Nachforderungen seitens Airbus in Milliardenhöhe. Der Steuerzahler darf nicht für unternehmerische Fehlleinschätzungen nachträglich in Anspruch genommen werden", fügte sie hinzu.

Niemand habe Airbus zum Vertragsabschluss unter den vorliegenden Konditionen gezwungen, betonte Hoff. Es sei bereits ein Entgegenkommen, dass Airbus bisher nicht in Haftung genommen worden sei, obwohl der A400M mit erheblicher Verspätung ausgeliefert werde. Außerdem sei nicht hinreichend klar, ob das Flugzeug die vertraglich vereinbarten Leistungen erreichen könne.

Quelle: ntv.de, wne/rts/AFP

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