Leerverkaufsverbot verlängert "Börsenwetten" bleiben tabu
28.09.2011, 22:15 Uhr
Jetzt schlägt's 13: Teilweises Leerverkaufsverbot in mehreren Ländern verlängert.
(Foto: picture alliance / dpa)
Leerverkäufe haben keinen guten Ruf. Die als "Börsenwette" titulierten Geschäfte bleiben deshalb in Frankreich, Italien und Spanien länger verboten als bisher angedacht. Ziel des Ganzen ist es, wieder etwas Ruhe in die Finanzmärkte zu bringen.
Angesichts der anhaltenden Unruhe an den Finanzmärkten verlängern Frankreich, Italien und Spanien ihre Verbote für riskante Börsenwetten. Betroffen sind sogenannte Leerverkäufe von Bank- und Versichereraktien, mit denen vor allem Großanleger wie Hedgefonds auf fallende Kurse spekulieren. Wie die europäische Börsenaufsicht ESMA mitteilte, sollen diese Geschäfte in Frankreich und Italien noch bis zum 11. November untersagt bleiben. Spanien weitete das Verbot demnach um eine unbestimmte Frist aus. Es gelte solange, bis sich das Marktumfeld ändere, hieß es.
Eingeführt wurde es in allen drei Ländern am 12. August, nach einer ersten Verlängerung war es bis Ende September befristet. Hintergrund waren dramatische Kursverluste bei Banktiteln. In Belgien gibt es dieses Verbot ebenfalls ab August, hier wurde von Anfang an keine Zeitbegrenzung festgelegt. In Griechenland, wo Leerverkäufe zuerst verboten worden waren, wollen die Aufseher noch im September über die künftige Regelung entscheiden.
In Deutschland verboten
Bei Leerverkäufen (short-selling) setzen Spekulanten auf schwächelnde Kurse einer Aktie, die sie gegen eine Gebühr lediglich leihen und dann weiterverkaufen. Geht ihre Wette auf, können sie später die Papiere günstiger erwerben und dem Verleiher zurückgeben. Ihr Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Rückkaufpreis.
Unterschieden werden "gedeckte" und "ungedeckte Leerverkäufe". Bei «gedeckten Leerverkäufen» leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei «ungedeckten Leerverkäufen» besitzen sie diese gar nicht, sondern verkaufen Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben.
In Deutschland sind ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und von Staatsanleihen von Euro-Ländern seit Sommer 2010 per Gesetz ganz verboten. Bei derartigen Geschäften haben Investoren die verkauften Papiere sich noch nicht einmal geliehen, was die Risiken noch erhöht.
Quelle: ntv.de, dpa/rts