Stundenlange Verspätung Breuer-Prozess beginnt
24.11.2011, 16:35 Uhr
(Foto: dpa)
Neuer Anlauf, neue Probleme: Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Deutsche-Bank-Chef Breuer kommt nur schwer in Gang. Die Verteidiger Breuers lehnen zunächst einen Richter als befangen ab. Damit kann das Verfahren erst verspätet beginnen.
Mit der Verlesung der Anklage hat nach stundenlanger Verspätung der Strafprozess gegen den ehemaligen Vorstandschef der Deutschen Bank, Rolf Breuer, begonnen. Der Auftakt des mit Spannung erwarteten Verfahrens hatte sich wegen eines Befangenheitsantrages der Verteidiger Breuers verzögert. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Banker vor, 2003 in einem der vielen Zivilverfahren rund um die Milliardenpleite des inzwischen gestorbenen Medienunternehmers Leo Kirch gelogen zu haben. Nach kurzer Zeit wurde der Prozess wieder vertagt.
Der Auftakt des Strafprozesses ist bereits der zweite Anlauf für das mit Spannung erwartete Verfahren, nachdem Mitte August der erste Versuch nach einer peinlichen Justizpanne vertagt werden musste - dabei ging es um die Besetzung der Schöffenposten und Terminschwierigkeiten des Gerichts. Nun lehnt die Verteidigung den Vorsitzenden Richter Anton Winkler wegen Befangenheit ab. Ob der Antrag Erfolg hat, ist ebenfalls noch offen. In dem Verfahren sollen noch etliche Zeugen gehört werden. Breuer hat die Vorwürfe stets bestritten. Ob er sich äußern wird, ist unklar.
Folgenschweres Interview
Kirch hatte zeitlebens die Bank und Breuer für den Zusammenbruch seines Imperiums 2002 verantwortlich gemacht. Vor allem ein Interview, das Breuer Wochen vor dem Untergang der Kirch-Gruppe gab, habe die Pleite mitverursacht. In vielen Zivilverfahren kämpft die Kirch-Seite seit Jahren um milliardenschweren Schadenersatz.
Breuer hatte in dem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Vor Gericht hatte Breuer 2003 ausgesagt, er habe Informationen über Kirchs Lage nur aus den Medien gehabt. Allerdings hatte die Deutsche Bank einem Teil des Konzerns einen Kredit gewährt, so dass Breuer zumindest dafür auch über interne Informationen verfügte. Das bestreite Breuer auch nicht und habe das auch in dem Verfahren gesagt, meint die Verteidigung. Doch die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Sie geht davon aus, dass Breuer gelogen hat.
Quelle: ntv.de, nne/dpa