Siegelbruch Bußgeld gegen Eon bestätigt
15.12.2010, 11:37 UhrDie Millionengeldstrafe der EU-Kommission gegen Eon wegen des Bruchs eines Siegels im Zusammenhang mit einer Kartelluntersuchung ist einem Gerichtsurteil zufolge rechtmäßig. Die EU-Wettbewerbsbehörde habe zu Recht die Auffassung vertreten, dass ein an einer Tür angebrachtes Siegel zumindest fahrlässig gebrochen worden sei.
Wegen eines verletzten Siegels der EU-Kommission muss der Energiekonzern Eon eine Geldbuße von 38 Mio. Euro bezahlen. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg bestätigte einen entsprechenden Bußgeldbescheid der Kommission. (Az: T-141/08)
2006 ermittelte die EU-Kommission wegen möglicher Wettbewerbsverstöße auf dem deutschen Strommarkt. Bei der Eon-Tochter Eon Energie AG in München konnten die EU-Inspektoren ihre Arbeit nicht an einem Tag abschließen. Die relevanten Dokumente wurden daher in einen vom Unternehmen bereitgestellten Raum gebracht und dieser versiegelt. Das amtliche Siegel der EU-Kommission besteht aus einem Kunststoffaufkleber; versucht man, diesen zu entfernen, erscheint der Schriftzug "VOID" (ungültig). Als die Inspektoren ihre Arbeit fortsetzen wollten, war der VOID-Schriftzug sichtbar.
Die EU-Kommission setzte daher Anfang 2008 eine Geldbuße von 38 Mio. Euro gegen Eon fest. Dies hat das EuG nun bestätigt. Es sei Sache von Eon Energie gewesen, das Siegel gegebenenfalls auch vor unbeabsichtigten Beschädigungen zu schützen, erklärten die Luxemburger Richter. Mit einer Höhe von rund 0,14 Prozent des Umsatzes sei das Bußgeld auch nicht unverhältnismäßig. Gegen dieses Urteil kann Eon Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
Quelle: ntv.de, AFP