EU-Wettbewerbsverfahren Clearstream unterliegt
09.09.2009, 13:03 UhrDie Deutsche-Börse-Tochter Clearstream hat vor einigen Jahren mit einem Missbrauch ihrer Monopolstellung in der Wertpapierabwicklung gegen EU-Recht verstoßen. Das EU-Gericht erster Instanz bestätigte in Luxemburg eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2004.

Die in Luxemburg ansässige Clearstream und ihre Frankfurter Tochter Clearstream Banking AG haben gegen das Wettbewerbsrecht der EU verstoßen.
(Foto: REUTERS)
Die Kommission hatte Clearstream International und der Tochter Clearstream Banking damals Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen. Die Kommission verhängte zwar keine Geldbuße, doch musste Clearstream die Diskriminierung des Rivalen Euroclear unterlassen. Dagegen hatte Clearstream geklagt.
Clearstream hatte sich dem Gericht zufolge zeitweise geweigert, für Euroclear deutsche Wertpapiere abzurechnen. So ließ sie den Konkurrenten zwei Jahre lang - bis Ende 2001 - auf eine notwendige Datenleitung warten, die anderen Kunden binnen weniger Monate eingerichtet wurde. Außerdem musste Euroclear von 1997 bis 2002 höhere Preise als andere Firmen für Abrechnungen im grenzüberschreitenden Wertpapiergeschäft zahlen. Da die Clearstream Bank in ihrem Geschäftsbereich faktisch der einzige Anbieter sei, habe sie ihre Monopolstellung missbraucht. Clearstream habe das nicht widerlegen können, erklärte das Gericht.
Die EU-Kommission begrüßte das Urteil. Clearstreams Verhalten habe nicht nur für den Konkurrenten die Kosten erhöht, sondern letztlich auch zu höheren Preisen für die Endkunden geführt, erklärte die Kommission. Die Deutsche-Börse-Tochter teilte mit, sie müsse das Urteil überprüfen, ehe sie entscheide, ob weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt würden. Der Vorgang liege weit zurück, und am Markt für Clearing und Abwicklung herrsche inzwischen mehr Wettbewerb. Die Kommission habe damals keine Geldstrafe verhängt, damit sei auch nicht in Zukunft zu rechnen.
Quelle: ntv.de, rts