OLG bremst Aktionäre aus Coba-Spitze kann aufatmen
07.12.2010, 16:28 UhrDie Commerzbank hat bei der Übernahme der Dresdner Bank kein Vermögen verschleudert. Zu diesem Schluss kommt das Frankfurter Oberlandesgericht. Damit ist die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank durch die Hauptversammlung 2009 wirksam.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main hat der Commerzbank-Spitze im Streit mit Aktionären um die angeblich zu riskante Übernahme der Dresdner Bank den Rücken gestärkt. Eine "ungeschriebene" Zuständigkeit der Commerzbank-Hauptversammlung beim Dresdner-Erwerb habe nicht bestanden, urteilte das Gericht in zweiter Instanz.
Das Management habe auch nicht - wie von Aktionären kritisiert - Vermögen der Commerzbank verschleudert, als im Sommer 2008 mitten in der Finanzkrise die Entscheidung zur Übernahme fiel. Der ursprünglich vereinbarte Kaufpreis von rund 8,8 Milliarden Euro sei "jedenfalls nicht eindeutig unangemessen und daher vom unternehmerischen Ermessen gedeckt gewesen", erklärte das Gericht. Letztlich kaufte die Commerzbank die frühere Allianz-Tochter für 5,1 Milliarden Euro.
Die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank durch die Hauptversammlung 2009 sei wirksam, befand das OLG. Alle "streitbefangenen Fragen der Aktionäre" seien während der Hauptversammlung "hinreichend beantwortet" worden.
Staat sicherte Übernahme ab
Bei der Hauptversammlung 2009 hatten Commerzbank-Chef Martin Blessing und seine Führungscrew die Wut der Aktionäre zu spüren bekommen. Viele Anteilseigner zeigten sich verärgert, dass das Management die angeschlagene Dresdner Bank ohne ihre Zustimmung kaufte, dem Dax-Konzern damit erhebliche Probleme bescherte und die Aktionäre für Jahre um die Dividende brachte.
Letztlich sicherte der Staat mit zwei Milliardenspritzen die Übernahme ab und wurde im Gegenzug mit 25 Prozent größter Einzelaktionär der Commerzbank. Die für den Staatseinstieg nötige Kapitalerhöhung billigte die Hauptversammlung 2009 erst nach zwei Tagen heftiger Debatte - dann aber mit 97,7 Prozent Zustimmung.
Das OLG kassierte mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Frankfurt. Die OLG-Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, gegen sie ist Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) möglich.
Quelle: ntv.de, wne/dpa