Der Feldzug des Leo Kirch Deutsche Bank lässt Federn
31.08.2009, 13:10 UhrDie Deutsche Bank hat im Dauerstreit mit dem Medienunternehmer Leo Kirch eine Schlappe kassiert. Das Landgericht in Frankfurt/Main erklärte mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung 2008 aus formalen Gründen für nichtig.
Dabei geht es unter anderem um Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung, die Wahlen zum Aufsichtsrat sowie die Entlastung von Vorstand und des Kontrollgremiums. Grund sind formale Fehler in der Einladung zum Aktionärstreffen gewesen. Die Deutsche Bank will die Entscheidung anfechten. (AZ: 3-05O115/08)
Kirch überzieht die Deutsche Bank seit Jahren mit Klagen und greift dabei auch immer wieder Beschlüsse der Hauptversammlungen an. Der 82-Jährige wirft der Bank und ihrem früheren Chef Rolf Breuer vor, für die Pleite seines Medienunternehmens verantwortlich zu sein. In dieser Frage musste Kirch im März indes eine herbe Niederlage einstecken: Das Landgericht München wies eine Milliarden-Schadenersatzklage ab.
Fast monatlich fällen Richter Urteile in dem Dauerzwist - mal für die eine, mal für die andere Seite. So hatte erst im Juni das Oberlandesgericht Frankfurt die Einladung zur Hauptversammlung 2008 für rechtmäßig befunden. Zudem hatten sie eine Eintragung der angefochtenen Kapitalerhöhung ins Handelsregister erlaubt. Damit ist diese Rechtsexperten zufolge auch rechtskräftig.
Während ein Kirch-Sprecher den jüngsten Richterspruch als "nicht überraschend" bezeichnete, zeigte sich die Deutsche Bank verwundert. Wegen der anderslautenden Urteile des Oberlandesgerichts in der Sache sei das Institut aber zuversichtlich, dass die Entscheidung des Landgerichts keinen Bestand haben werde, betonte ein Sprecher.
Quelle: ntv.de, wne/rts