Wirtschaft

Lufthansa bleibt ungeschoren EU bestraft Luftfrachtkartell

Mehrere Fluggesellschaften bekommen seitens der EU eine Geldbuße wegen Preisabsprachen im Luftfrachtgeschäft aufgebrummt. Den größten Anteil davon muss Air France-KLM übernehmen. Die Lufthansa geht straffrei aus, weil sie über das Kartell informiert hatte.

Air France-KLM muss weit mehr als ein Drittel der Gesamtsumme zahlen.

Air France-KLM muss weit mehr als ein Drittel der Gesamtsumme zahlen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die EU-Kommission hat elf Fluggesellschaften wegen der Bildung eines weltweiten Frachtkartells Geldbußen von insgesamt 799 Millionen Euro auferlegt. Betroffen sind nach Angaben der Kommission Air Canada, Air France-KLM, British Airways, Cathay Pacific, Cargolux, Japan Airlines, LAN Chile, Martinair, SAS, Singapore Airlines und Qantas. Die höchste Buße hat Air France-KLM mit 340 Millionen Euro zu zahlen. Auf British Airways entfallen 104 Millionen Euro.

Die Deutsche Lufthansa kommt ungeschoren davon. Ihr und ihrer Tochtergesellschaft Swiss ist die Geldbuße vollständig erlassen worden, da sie als erstes Unternehmen Informationen über das Kartell vorgelegt hatte.

Sechs Jahre lang hätten die Luftfrachtunternehmen ihr Vorgehen bei Treibstoff- und Sicherheitszuschlägen abgesprochen, für die keine Rabatte eingeräumt wurden, hieß es. "Es ist bedauerlich, dass so viele große Fluggesellschaften ihre Preise zum Nachteil der europäischen Unternehmen und Verbraucher abgesprochen haben", erklärte Wettbewerbskommissar, Joaquín Almunia.

Alle Luftfrachtunternehmen erhielten einen Abschlag auf die Geldbuße von 15 Prozent, um der starken Regulierung des Sektors Rechnung zu tragen, die als Anreiz für Preisabsprachen gesehen werden könne, schreibt die Kommission. Zudem wurden die Beträge in unterschiedlicher prozentualer Höhe nach der Kronzeugenregelung reduziert.

Wunsch ignoriert

Air France-KLM bezeichnete die Strafe als unverhältnismäßig. Die wirtschaftlichen Analysen hätten gezeigt, dass das beanstandete Verhalten Speditions- und Frachtunternehmen nicht geschadet habe, ließ die Airline verlauten. Fünf Fluggesellschaften beantragten wegen angeblicher Zahlungsunfähigkeit, die Bußen zu verringern. Die Kommission ging jedoch nicht auf diesen Wunsch ein.

Absprachen zum Schaden von Verbrauchern und Unternehmen sind in der EU streng verboten. Die Kommission kann Bußen von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes verhängen; dieser Rahmen wird aber in der Regel nicht ausgeschöpft.

Quelle: ntv.de, DJ/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen