ESM-Rettungsfonds EU hat Herz für Gläubiger
12.02.2011, 13:41 UhrDie Bundesregierung beißt angeblich mit ihrer Forderung nach der Beteiligung privater Gläubiger an der Sanierung von Schuldenstaaten auf Granit. Einem Medienbericht zufolge will die EU die Gläubiger auch nach 2013 nicht zur Kasse bitten. Brüssel setze auf Freiwilligkeit.
Die Europäische Union will die privaten Gläubiger von Schuldenstaaten angeblich auch nach 2013 weitgehend schonen. Die Kommission stelle sich mit ihren Plänen damit gegen Forderungen der Bundesregierung, dass die Gläubiger das Risiko von Staatspleiten ab 2013 stärker tragen müssten.
Die Beteiligung privater Gläubiger komme in den EU-Plänen für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nur noch am Rande vor, berichtet der "Spiegel". Die Gläubiger sollten sich "freiwillig" an der Sanierung der Staaten beteiligen, ein Zwang zum Forderungsverzicht sei nur ein "letzter Ausweg".
Die Betroffenen bekämen sogar ein Mitspracherecht bei der Frage, ob diese Passagen überhaupt ins Konzept kämen. "Diese Passage wird mit Markt-Teilnehmern getestet", heißt es dem Nachrichtenmagazin zufolge in dem EU-Papier. Eine Regierungssprecherin in Berlin sagte dazu, man äußere sich nicht zu internen Papieren.
20 Milliarden aus Deutschland
Der ESM soll den jetzigen Rettungsfonds EFSF ab 2013 ablösen, bei dem private Gläubiger bei der Rettung von Staaten nicht beteiligt werden. Im Zuge der Euro-Stabilisierung will die Bundesregierung ein Paket schnüren, das auch gemeinsame Standards in der Wirtschaftspolitik umfasst. In diesem Zusammenhang hatten Regierungskreise auch anklingen lassen, dass man zu einer Ausdehnung des EFSF bereit sei. Dies wird seit längerem aus verschiedenen EU-Staaten gefordert.
Der ESM soll sich dem Bericht zufolge an den Internationalen Währungsfonds (IWF) anlehnen. Geplant sei ein Volumen von 500 Milliarden Euro. Der Kapitalstock soll 100 Milliarden Euro umfassen, von dem Deutschland dann etwa 20 Milliarden Euro tragen müsste.
Nach einem Gutachten des Bundestags stehen dem ESM aber verfassungsrechtliche Bedenken entgegen. Der Einführung des Fonds müssten nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags die Abgeordneten mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Damit bräuchte die Koalition auch die Unterstützung der Opposition, da das Budgetrecht des Parlaments berührt sei.
Quelle: ntv.de, rts