Wirtschaft

Veto-Recht bleibt Dorn im Auge EU legt sich wieder mit VW an

Der Zankapfel "VW-Gesetz": Das Gesetz besagt, dass kein Aktionär, der mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann, auch wenn er mehr Anteile besitzt.

Der Zankapfel "VW-Gesetz": Das Gesetz besagt, dass kein Aktionär, der mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann, auch wenn er mehr Anteile besitzt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Volkswagen hat jede Menge Baustellen. Jetzt geht der alte Streit mit der EU-Kommission in die nächste Runde. Brüssel versucht einen erneuten Anlauf gegen das umstrittene VW-Gesetz, das Niedersachsen eine Sperrminorität beim Autobauer einräumt.

Ungeachtet lauter Kritik aus der deutschen Politik hat die EU-Kommission wie erwartet erneut Klage gegen das VW-Gesetz eingereicht. Das erklärte ein Sprecher des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) der "Berliner Zeitung".

Das Bundesjustizministerium bestätigte, dass die Klageschrift vorliege. Innerhalb der Bundesregierung werde nun eine Stellungnahme abgestimmt und erarbeitet, zitierte die Zeitung einen Sprecher.

Mit ihrer Klage will die EU-Kommission das im VW-Gesetz festgeschriebene Vetorecht für das Land Niedersachsen bei wichtigen Entscheidungen zu Fall bringen. Die Sperrminorität dürfe nicht in einem Gesetz verankert sein. Der VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh kritisierte die Klage als "unbegründete Prinzipien-Reiterei", wie es in dem Bericht weiter heißt. Die EU-Kommission hatte ihre Klage bereits im November angekündigt.

McAllister findet die EU-Klage "grotesk".

McAllister findet die EU-Klage "grotesk".

(Foto: picture alliance / dpa)

Niedersachsen hält gut 20 Prozent der Anteile an Volkswagen. Weil die Sperrminorität für VW statt der üblichen 25 ebenfalls auf 20 Prozent festgelegt ist, kann das Bundesland wichtige Entscheidungen verhindern.

Die Kommission hatte schon einmal gegen das VW-Gesetz geklagt, weil es den freien Kapitalverkehr einschränke und eine feindliche Übernahme unmöglich mache. Die erste Klage gegen Deutschland endete 2007 mit einem Urteil, in dem der EuGH Brüssel in großen Teilen Recht gab. Allerdings deutete die deutsche Seite die Entscheidung der Richter anders als die Kommission: Darum kippte Berlin bei der Überarbeitung des Gesetzes 2008 zwar mehrere Regeln, behielt aber die 20-prozentige Sperrminorität bei.

Niedersachsen und die SPD hatten die EU-Kommission bereits im November hart für ihr Vorgehen kritisiert. Es hierß, die Klage sei insbesondere im Zusammenhang mit der Euro-Kirse ein unpassender Schritt. "Der Zeitpunkt ist geradezu grotesk," hatte Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister, der Niedersachen auch im VW-Aufsichtsrat vertritt, moniert.

Die EU-Kommission solle um mehr Akzeptanz bei den Menschen werben. 

 

Quelle: ntv.de, ddi/AFP

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