Milliardenentschädigung und Klage Eon schlägt harte Gangart ein
31.05.2011, 17:18 Uhr
Gesagt, getan: Eon-Chef Johannes Teyssen hatte für den Fall eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Atomenergie eine härtere Gangart angekündigt.
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Der Energiekonzern Eon verlangt von der Bundesregierung für die Atomwende eine Entschädigung in Milliardenhöhe. Außerdem kündigt der Konzern eine Klage gegen die Brennelementesteuer an. Aus aktienrechtlichen Gründen und zum Schutze seiner über 500.000 Kleinanleger dürfe Eon solche Vermögensschäden nicht hinnehmen.
Der Energiekonzern Eon sieht durch die Entscheidung zum Atomausstieg finanzielle Belastungen in Milliardenhöhe und will diese gegenüber der Bundesregierung geltend machen. Der Düsseldorfer Dax-Konzern stellte Gespräche über Schadensersatz in Aussicht. Zugleich kündigte das Unternehmen eine Klage gegen die Brennelementesteuer an.
Eon erkenne den mehrheitlichen politischen Willen zum früheren Ausstieg aus der Kernenergie an, hieß es in der Mitteilung des Konzerns. "Gleichzeitig erwartet das Unternehmen natürlich den gebotenen Ausgleich für den mit diesen Entscheidungen verbundenen Vermögensschaden in zweistelliger Milliardenhöhe", stellte das Unternehmen fest. Dieser sei aus Investitionsentscheidungen entstanden, die im Vertrauen auf längere Laufzeiten getroffen wurden. Eine Hinnahme dieses Schadens sei zum Schutz der Aktionäre nicht möglich, erklärte der Konzern.
Den Angaben zufolge sollen die Schäden nun konkret beziffert und der Bundesregierung dargelegt werden. "Das Unternehmen setzt zunächst auf Gespräche, um eine juristische Auseinandersetzung zu vermeiden", deutete die Eon AG einen eventuell nötigen Gang vor die Gerichte an.
Wettbewerbsbenachteiligung
Diesen Schritt wird Eon in jedem Fall bei der Brennelementesteuer gehen. Der Konzern hat die rechtliche Belastbarkeit der Abgabe schon vor der Ausstiegsentscheidung bezweifelt. Die reduzierten Laufzeiten würden zusätzliche Rechtsprobleme aufwerfen, hieß es nun. Zudem fehlten durch die Steuer Gelder für Investitionen in den Umbau des Energiesystems, argumentiere Eon. Dazu werde das Unternehmen im europäischen Wettbewerb unverhältnismäßig benachteiligt.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) sieht der Klage gelassen entgegen. "Die Gesetzesbegründung zur Brennstoffsteuer bezieht sich ausdrücklich nicht auf das Thema Laufzeitverlängerung", sagte Rösler der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Er halte es für gerechtfertigt, bei dieser Steuer zu bleiben. "Womöglich wird die Energiewende zu moderat höheren Kosten für die Bürger und die Wirtschaft führen. Da kann das erste Signal nicht sein, dass wir die Energiekonzerne entlasten."
Am Vortag hatte die schwarz-gelbe Regierungskoalition die erst im Herbst beschlossene Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke zurückgenommen und entschieden, bis 2022 aus der Kernenergie auszusteigen. Die nach der Havarie im japanischen AKW Fukushima abgeschalteten sieben Reaktoren bleiben zudem vom Netz. CDU/CSU und FDP halten gleichzeitig an der Besteuerung des Brennelementeverbrauchs fest. Diese wurde erst im vergangenen Sommer beschlossen und soll ab diesem Jahr beim Wechsel der Brennstäbe erhoben werden.
Quelle: ntv.de, DJ/rts/AFP