Wirtschaft

Großbritannien scheitert EuGH winkt Börsensteuer durch

Finanzgeschäafte können künftig besteuert werden - und dagegen geklagt werden kann auch.

Finanzgeschäafte können künftig besteuert werden - und dagegen geklagt werden kann auch.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Europäische Gerichtshof weist die Klage gegen die geplante Finanztransaktionssteuer ab. Der monierte EU-Ratsbeschluss beinhalte gar keine Details, hieß es. Nun kann die Steuer kommen - und weiter geklagt werden.

Großbritannien ist mit seiner Klage gegen die geplante Einführung einer Börsensteuer in elf Euro-Ländern gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass der von den Briten angefochtene EU-Ratsbeschluss vom Januar 2013 keine Details der Finanztransaktionssteuer enthalte und sich nur auf eine verstärkte Zusammenarbeit von EU-Ländern beziehe (Az: C-209/13). Das Argument, dass auch Großbritannien wegen der Abgabe mit zusätzlichen Belastungen rechnen müsse, könne vor der Einführung nicht geprüft werden, erklärten die Richter weiter. Zur konkreten Ausgestaltung der Steuer äußerten sie sich nicht.

Das britische Finanzministerium äußerte sich nach dem Urteil gelassen: "Die Entscheidung bestätigt, dass Großbritannien in der Lage sein wird, den endgültigen Vorschlag für die Börsensteuer anzufechten, wenn dieser nicht in unserem nationalen Interesse sein sollte und die Integrität des Binnenmarktes untergräbt." Auch Anwälte gehen davon aus, dass die Tür für eine neue Klage nicht verschlossen ist.

Zügiger Vorschlag erwartet

Die britische Regierung hatte geklagt, weil sie durch den Ratsbeschluss ihre Rechte als nicht-teilnehmender Staat missachtet sah. Zudem fürchtete sie Lasten etwa durch das Einziehen der Steuer bei heimischen Marktakteuren, die in den elf Euro-Ländern handeln, darunter auch Deutschland. Großbritannien hat sich in mehreren Verfahren vor dem EuGH gegen einen zu starken Einfluss aus Brüssel zur Wehr gesetzt und versucht so, den Finanzplatz London zu verteidigen.

Politiker und Experten gehen davon aus, dass die elf EU-Staaten nach der Entscheidung des EuGH einen konkreten Vorschlag zur Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer vorlegen. Deutschland und Frankreich wollen die Börsensteuer möglichst noch vor der Europawahl am 25. Mai umsetzen. Ursprünglich war angedacht, Aktiengeschäfte mit 0,1 Prozent und Derivate-Transaktionen mit 0,01 Prozent zu besteuern.

Mittlerweile deutet jedoch viel darauf hin, dass die Steuer stufenweise eingeführt wird und zahlreiche Transaktionen ausgeklammert werden, um etwa Refinanzierungsgeschäfte der Banken untereinander nicht zu erschweren. Viele Finanzinstitute haben sich auf eine abgespeckte Version der Steuer eingestellt. Die Deutsche Börse rechnet etwa damit, dass am Ende auch in der EU in erster Linie der Aktienhandel besteuert wird, wie dies in Frankreich und Großbritannien bereits der Fall ist.

Quelle: ntv.de, jwu/rts

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