Wirtschaft

Streit um Gründung Facebook siegt über Zwillinge

Im Rechtsstreit um die Erfindung von Facebook weist ein US-Bundesgericht die Berufungsklage der Winklevoss-Zwillinge ab. Sie behaupten, Mark Zuckerberg habe ihnen die Idee für das Online-Netzwerk gestohlen. Ein Richter meint allerdings, ein millionenschwerer Vergleich sei völlig ausreichend.

Cameron und Tyler Winklevoss.

Cameron und Tyler Winklevoss.

(Foto: REUTERS)

Ein jahrelanger Streit um die Gründung des Online-Netzwerks Facebook ist beendet. Die durch den Kinofilm "The Social Network" bekannt gewordenen Zwillinge Cameron und Tyler Winklevoss scheiterten vor einem kalifornischen Gericht mit ihrem Versuch, einen Vergleich aus dem Jahre 2008 zu annullieren, der ihnen damals 65 Mio. Dollar eingebracht hatte. Sie hofften, in neuen Verhandlungen erheblich mehr Geld herausschlagen zu können.

Die Winklevoss-Zwillinge hatten noch zu Studienzeiten in Harvard ihren Kommilitonen Mark Zuckerberg als Programmierer für eine eigene Website engagiert, die sie zusammen mit ihrem Partner Divya Narendra aufbauen wollten. Zuckerberg, so behaupten die Winklevoss-Brüder, hätte ihnen jedoch ihre Idee gestohlen und klammheimlich sein eigenes soziales Netzwerk namens Facebook aufgezogen. Zuckerberg kontert, die Brüder hätten kein Online-Netzwerk, sondern eine Kontaktbörse geplant. Heute ist Facebook ein Unternehmen mit einem geschätzten Wert von 50 Mrd. Dollar.

Millionenschwerer Vergleich

Zuckerberg ließ sich 2008 auf einen Vergleich ein, um den Streit aus der Welt zu räumen. Damals bekamen die Zwillinge 65 Mio. Dollar zugebilligt - 20 Mio. davon in bar und die restlichen 45 Mio. Dollar in Aktien. Mit der gestiegenen Bewertung von Facebook hat der Deal Experten zufolge derzeit einen Wert zwischen 150 und 200 Mio. Dollar.  Die Zwillinge wollten den Vergleich jedoch später rückgängig machen: Sie führten an, die Gegenseite habe sie über den wahren Wert von Facebook getäuscht und sie hätten deshalb eine viel zu niedrige Summe erhalten.

Das dreiköpfige Berufungsgericht in San Francisco wies die Sichtweise jedoch zurück und sprach von einem "vorteilhaften Deal", den die Kläger damals mit Hilfe eines ganzen Teams aus Anwälten und Finanzberatern ausgehandelt hätten. "Aus irgendwelchen Gründen wollen sie nun aussteigen", schrieb der Vorsitzende Richter Alex Kozinski in der schriftlichen Urteilsbegründung. "Wie schon das Bezirksgericht sehen wir aber keinen Grund dafür, das zu gestatteten."

Tyler und Cameron Winklevoss seien "nicht die ersten von einem Wettbewerber ausgestochenen Parteien, die auf dem Rechtsweg das zu erlangen versuchen, was sie im Markt nicht erreichen konnten". "An irgendeinem Punkt muss ein Rechtsstreit auch mal enden. Und der Punkt ist jetzt erreicht", betonte der Richter.

Hollywood hatte die Geschichte der Facebook-Gründung verfilmt, "The Social Network" wurde im Februar mit drei Oscars ausgezeichnet.

Quelle: ntv.de, jga/rts/dpa/AFP

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