Airlines lassen das Klagen nicht GdF wieder vor Gericht
19.08.2012, 15:54 Uhr
Schon der Streikaufruf, auch wenn es nicht zum Streik kommt, führt zu einer Verunsicherung der Flugpassagiere und damit zu Gewinneinbußen, argumentieren die Airlines und der Flughafenbetreiber Fraport.
(Foto: picture alliance / dpa)
Nach der Klage ist vor der Klage: Unmittelbar nachdem die Gewerkschaft der Flugsicherung eine Schadensersatzklage der Fluggesellschaften wegen eines Streikaufrufs an die Fluglotsen abschmettern konnte, flattert der GdF bereits die nächste Millionenklage ins Haus. Diesmal geht es um den Streik der Vorfeldmitarbeiter Anfang des Jahres.
Neue Millionenklage gegen die Fluglotsen-Gewerkschaft GdF: Die Lufthansa und Fraport wollen von der GdF Schadenersatz für den Streik der Vorfeldmitarbeiter im Februar, wie Sprecher der beiden Unternehmen sagten. Die Klage sei in der vergangenen Woche eingereicht worden, sagte der Lufthansa-Sprecher. Zur Höhe der Schadenersatzforderung wollte er sich nicht äußern.
Nach einem Bericht des "Spiegel" soll sie bei zehn Mio. Euro liegen. An der Klage vor dem Arbeitsgericht Frankfurt beteiligten sich auch Air Berlin, Condor und die Deutsche Flugsicherung. Von den drei Unternehmen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Nach der Klage ist vor der Klage
Erst am Donnerstag hatte das Frankfurter Arbeitsgericht eine Klage von Lufthansa, Air Berlin sowie Ryanair abgeschmettert: Die Fluglotsen-Gewerkschaft muss danach keinen millionenschweren Schadenersatz wegen des Aufrufs zum Streik zahlen. Die Aufrufe im August 2011 hätten sich nicht gegen die Fluglinien gerichtet, sondern gegen den Arbeitgeber der Lotsen, die Flugsicherung, begründete Arbeitsrichterin Natascha Ahmad das Urteil. Die Streiks hätten den gesamten Flugverkehr in Deutschland lahmgelegt - dazu kam es aber nicht. Beide Streiks wurden in letzter Minute abgeblasen.
Die Fluggesellschaften hatten argumentiert, dass allein die Streikaufrufe für große Verunsicherung bei Kunden gesorgt hätten und deshalb weniger Flüge gebucht worden seien. Den Schaden daraus taxierten die Airlines auf 3,3 Mio. Euro - das Geld wollten sie nun von der Klein-Gewerkschaft zurück.
Airlines prüfen Berufung
Mit dem Sieg ist dieser Streit für die Gewerkschaft aber noch nicht ausgestanden. "Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, aber es ist kein letztinstanzliches Urteil", sagte ein GdF-Sprecher. Der Anwalt der Fluggesellschaften, Thomas Ubber, kündigte an, nach einer Prüfung des Urteils aller Wahrscheinlichkeit nach in Berufung zu gehen. "Hier müssen grundsätzliche Fragen geklärt werden, weshalb die Sache bis vor das Bundesarbeitsgericht gehen wird."
Bereits vor fünf Monaten konnten die Fluglotsen einen Gerichtssieg gegen die Airlines davontragen. Die Lufthansa und andere Fluglinien waren beim Frankfurter Arbeitsgericht mit einer Schadenersatzklage über 32.000 Euro gegen die GdF abgeblitzt. Dabei ging es um einen Tarifkonflikt aus dem Jahr 2009, in dem die Fluglotsen in Stuttgart aus Solidarität mit Beschäftigten der Vorfeldkontrolle die Arbeit niedergelegt hatten.
Quelle: ntv.de, rts