Wirtschaft

Keine Verwicklung in Spitzelaffäre Gericht entlastet Ackermann

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt sieht keine Anhaltspunkte für eine Verwicklung von Deutsche-Bank-Vorständen oder -Aufsichtsräten in die Spitzelaffäre bei dem Kreditinstitut. Die Ermittler lehnten die Eröffnung eines Verfahrens gegen Vorstandschef Josef Ackermann und Aufsichtsratschef Clemens Börsig ab.

Ackermann kann aufatmen: die Eröffnung eines Verfahrens wurde abgelehnt.

Ackermann kann aufatmen: die Eröffnung eines Verfahrens wurde abgelehnt.

(Foto: dpa)

Ermittelt wird dagegen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz "gegen die vermutlich dafür Verantwortlichen". Gegen wen sich das Verfahren richte, könne aus ermittlungstaktischen Gründen nicht gesagt werden.

Die Bank hatte einen Detektiv beauftragt, Kontakte eines auf Ibiza lebenden, kritischen Kleinaktionärs zum Medienunternehmer Leo Kirch zu überprüfen, der mit der Deutschen Bank im Dauerstreit liegt. Es gebe Anhaltspunkte, dass mit der Aktion "unzulässig personenbezogene Daten gegen Entgelt verarbeitet" worden seien, erklärte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu.

Quelle: ntv.de, rts

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