Wirtschaft

Fast-Zusammenbruch der HRE Gericht erörtert Funke-Rauswurf

Georg Funke ergibt sich erwartungsgemäß nicht kampflos. Der geschasste ehemalige Chef der Hypo Real Estate pocht auf die Zahlung der ihm nach seiner Meinung zustehenden 3,5 Millionen Euro. Mit dem 55-Jährigen klagen zwei weitere Ex-Vorstände. Es wird wohl einen längeren Prozess geben.

Georg Funke

Georg Funke

(Foto: dpa)

Das Landgericht München I hat die Verhandlung über eine Klage des ehemaligen Chefs des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE), Georg Funke, gegen seine Kündigung begonnen. Der im Dezember 2008 entlassene 55-Jährige verlangt von der nur durch staatliche Milliardenhilfe vor dem Zusammenbruch geretteten HRE die vollständige Erfüllung seines ursprünglich bis 2013 datierten Vertrages, wonach ihm im Erfolgsfall 3,5 Millionen Euro zustünden. Außerdem will er seinen Anspruch auf monatlich 47.000 Euro Pension einklagen. Mit Funke klagen zwei weitere Ex-Vorstände auf Zahlungen ihres ehemaligen Arbeitgebers.

Weil die ehemalige Führung der inzwischen staatlichen HRE für den Beinahe-Zusammenbruch verantwortlich gemacht wird, werfen Aktionärsschützer Funke unfassbare Maßlosigkeit vor. Zahlreiche ehemalige HRE-Aktionäre, die zum Teil hohe Geldbeträge verloren haben, verfolgten das Verfahren im Gerichtssaal.

Der Vorsitzende Richter Helmut Krenek sagte, dem Gericht sei die Emotionalität des Themas durchaus bewusst. Dennoch dürfe in einem Rechtstaat jeder von einem unabhängigen Gericht prüfen lassen, ob ihm Unrecht geschehen ist. Außerdem verwies der Richter auf ein Schreiben der HRE, demzufolge Funke nicht der schuldhafte Zusammenbruch der Bank vorgeworfen wird.

Depfa-Kauf wird untersucht

Funkes Rauswurf bei der HRE wird voraussichtlich in einem längeren Gerichtsverfahren überprüft. "Wir werden um Zeugen und Sachverständige nicht herumkommen", sagte Krenek weiter. Dabei müsse unter anderem geklärt werden, ob der Vorstand vor dem Kauf des Staatsfinanzierers Depfa die Bücher angemessen unter die Lupe genommen habe.

Bei dem Verfahren handelt es sich um einen sogenannten Urkundenprozess. Das heißt, dass Beweise nur durch Urkunden wie etwa Arbeitsverträge erhoben werden können. Wie der Richter sagte, ist eine anschließende Beweisaufnahme aber wahrscheinlich unumgänglich. Da dann Zeugenvernehmungen angesetzt werden müssten, würde sich das Verfahren auf eine zunächst unabsehbare Dauer verlängern.

Die Liquiditätskrise der Depfa nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers im Herbst 2008 brachte die HRE-Gruppe an den Rand des Zusammenbruchs. Insgesamt wurde die Münchner Bank mit finanziellen Hilfen von rund 100 Milliarden Euro gestützt, um eine Kettenreaktion in der Branche zu verhindern. Die HRE ist mittlerweile fest in staatlicher Hand.

Quelle: ntv.de, wne/AFP/rts

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