Wirtschaft

Händler gegen Börse Gericht stoppt Xetra-Bonds

Der wegen eines Rechtsstreits stillgelegte Anleihehandel auf der elektronischen Plattform Xetra der Deutschen Börse wird voraussichtlich noch eine Weile ruhen. Parketthändler fühlen sich vom Börsenbetreiber übergangen. Versuche, sich gütlich zu einigen, schlagen fehl.

Gut vier Wochen nach dem Start liegt der elektronische Bond-Handel in Frankfurt wieder auf Eis: Der Betreiber hofft auf schnelle Richter.

Gut vier Wochen nach dem Start liegt der elektronische Bond-Handel in Frankfurt wieder auf Eis: Der Betreiber hofft auf schnelle Richter.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

"Wir hoffen, dass noch im Januar ein Termin bei Gericht zustande kommt", sagte ein Sprecher der Börse am Mittwoch. Aufgrund einer von Parketthändlern erwirkten einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Frankfurt musste der Börsenbetreiber den erst am 1. Dezember gestarteten Bondhandel auf Xetra am Dienstag einstellen.

Kläger sind die Skontroführer Hellwig und Renell, die bei der Mandatsverteilung leer ausgegangen sind. Ausgewählt als sogenannte Spezialisten für den Bondhandel auf Xetra, die unter anderem für eine fortlaufende Preisermittlung zuständig sind, wurden Close Brothers Seydler, Steubing und ICF Kursmakler. Beworben hatten sich insgesamt neun Interessenten. Gestartet war der vollelektronische Handel mit rund 700 Unternehmensanleihen, geplant ist eine Ausweitung auf andere Anleihetypen.

"Die Deutsche Börse bedauert, den am 1. Dezember 2009 erfolgreich gestarteten Bondhandel im Spezialistenmodell auf Xetra ab dem 5. Januar 2010 vorerst einstellen zu müssen", teilte der Betreiber mit. Außergerichtliche Einigungsversuche mit den Klageführern sind demnach ohne Erfolg geblieben.

"Die einstweilige Verfügung, die ohne Anhörung der Deutschen Börse ergangen ist, untersagt dieser, die beiden Klageführer durch die Beschränkung des vollelektronischen Bondshandels auf drei Spezialisten zu benachteiligen", teilte die Börse mit.

Elektronisch, schnell und günstig

Der reguläre Bond-Handel ist nicht betroffen. Anleger können die betroffenen Anleihen weiterhin über den Parketthandel erwerben, allerdings müssen sie dann auch wieder die übliche Courtage an die Skontroführer zahlen. Zudem könnten Anleger auch auf andere Börsenplätze wie etwa Stuttgart ausweichen.

Die Börse versucht seit längerem eine grundlegende Reform des Skontroführerhandels durchzusetzen, was sich durch einen Streit um die künftige Verteilung der lukrativen Aktienskontren schwierig gestaltet. Entsprechend hart fallen die Reaktionen aus.

Die Deutsche Börse hat nach eigenen Angaben Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Sie betrachtet die Maßnahme der beiden Klageführer als "Versuch, Eigeninteressen auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit der Börse und ihrer Handelsteilnehmer durchzusetzen".

Seit Jahren ist der computergestützte Handel an den Weltbörsen auf dem Vormarsch, mehr als neunzig Prozent des Börsengeschäftes werden elektronisch abgewickelt.

Quelle: ntv.de, mmo/rts

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