Zwangsabfindung wohl rechtens HRE-Aktionäre vor Niederlage
10.06.2010, 16:44 Uhr
In dem Zivilverfahren klagen mehrere dutzend ehemalige HRE-Aktionäre gegen ihren Zwangsausschluss.
(Foto: dpa)
Die Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) kommt mit dem Zwangsausschluss ihrer Kleinaktionäre vor Gericht wohl durch. Die Kammer neige dazu, den so genannten Squeeze-Out anders als die Anfechtungskläger nicht als Enteignung zu werten, sagte der zuständige Richter am Landgericht München, Helmut Krenek. Der Schritt sei verhältnismäßig gewesen. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz habe es wohl nicht gegeben.
Damit macht Krenek den 38 Klägern, unter ihnen der ehemalige HRE-Großinvestor Christopher Flowers, einen Strich durch die Rechnung. Sie wehren sich gegen den Beschluss der HRE-Hauptversammlung vom Oktober 2009. Mit diesem hatte der Bund, der bereits über 90 Prozent der Anteile an dem in der Finanzkrise gestrauchelten Konzern gehalten hatte, die restlichen Aktien übernommen. Die Zwangsabfindung von 1,30 Euro je Aktie lag nahe am damaligen Börsenkurs.
Kläger fühlen sich enteignet
Die Folgen eines Zusammenbruchs der HRE als systemrelevanter Bank wären desaströs gewesen, betonte Krenek. Die Stabilisierung sei im Sinne aller Bürger gewesen. Für die Refinanzierung und den Umbau des einstigen Dax-Konzerns, der nach akuten Liquiditätsengpässen im Herbst 2008 mit Hilfen von mehr als 100 Mrd. Euro gestützt werden musste, sei es hilfreich gewesen, alle Anteile zu halten. Auch bei weiterem Kapitalbedarf könne so schneller reagiert werden.
Die Kläger, die durch die Probleme der Bank einen Großteil ihres Geldes verloren haben, sehen neben einer Enteignung auch Verstöße gegen europa- und aktienrechtliche Vorschriften. Sie wollen eine höhere Abfindung durchsetzen oder bevorzugt werden, wenn der Staat die noch immer hohe Verluste schreibende Immobilienbank in einigen Jahren wieder an die Börse bringen sollte.
Sie argumentieren, der Squeeze-Out sei unnötig gewesen. Bei der Schieflage der IKB oder der Commerzbank habe sich der Bund mit kleineren Beteiligungen begnügt und die Häuser trotzdem stabilisiert. Den HRE-Aktionären sei die Chance genommen worden, auf lange Sicht von einer Erholung zu profitieren. Verluste hätten realisiert werden müssen. Zudem sei die HRE zum Zeitpunkt des Squeeze-Outs nicht mehr in höchster Gefahr gewesen. Die Bank argumentierte dagegen, sie spare zum Beispiel bei der geplanten Auslagerung toxischer Wertpapiere und ganzer Geschäftsbereiche in eine "Bad Bank" Zeit und damit auch viele Millionen.
Quelle: ntv.de, rts/dpa