Gutschrift für ärmere HaushalteIfo-Ökonom Fuest plädiert für einheitliche 19 Prozent Mehrwertsteuer

Beim Einkauf von Brot, Gemüse oder Schnittblumen muss nur der reduzierte Mehrwertsteuersatz bezahlt werden. Ifo-Präsident Fuest will alle Waren einheitlich besteuern, was viele Produkte teurer macht. Im Gegenzug sollen einige Haushalte Geld vom Staat erhalten.
Der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest, spricht sich für eine Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent aus. Stattdessen sollten alle Waren einheitlich mit 19 Prozent besteuert werden. "Alle Güter mit derzeit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz, vor allem Lebensmittel, würden sich verteuern", sagte Fuest der "Bild"-Zeitung. Im Gegenzug sollten Haushalte mit geringen Einkommen jährliche Gutschriften vom Staat erhalten.
Bei einer vollständigen Weitergabe könnten die Preise demnach um bis zu zwölf Prozent steigen. Er rechne allerdings mit weniger, "weil die Steuer von den Unternehmen nicht voll weitergegeben werden kann". Ziel sei es, die Komplexität des Systems zu reduzieren und Mehreinnahmen für den Staat zu erzielen.
"Haushalte mit geringeren Einkommen" sollten als Schutz vor Mehrbelastungen mit einer Gutschrift von 360 Euro jährlich entlastet werden, schlägt Fuest vor. "Belastet würde vor allem die Hälfte der Bevölkerung mit den höheren Einkommen, also mit Bruttoeinkommen über circa 55.000 Euro", rechnete der Ökonom vor.
Nach Abzug der Ausgleichszahlungen blieben dem Staat dem Bericht zufolge mehr als 36 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich. "Wichtig ist mir, dass er eine Chance bietet, das Chaos bei der Mehrwertsteuer abzuschaffen, ohne die ärmsten Haushalte mehr zu belasten", sagte Fuest.
In Deutschland greift für Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Gemüse und Leitungswasser der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, der auch für Kulturgüter wie Bücher, Zeitungen und Kinotickets angewendet wird. Im Gegensatz dazu unterliegen beispielsweise Dienstleistungen oder Waren wie Mineralwasser, Hafermilch und alkoholische Getränke einer Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Diese ungleiche Einstufung führt in der Praxis teils zu kuriosen Unterschieden, da ein frisch im Supermarkt gekaufter Apfel mit sieben Prozent besteuert wird, während für einen verzehrfertigen Fruchtsaft die vollen 19 Prozent fällig werden.