Zahlungsunfähig und überschuldet Insolvenzverfahren für Prokon eröffnet
01.05.2014, 12:12 Uhr
(Foto: picture alliance / dpa)
Gut drei Monate nach dem Antrag ist das Insolvenzverfahren für das Windanlagen-Unternehmen Prokon eröffnet. Die Forderungen im dreistelligen Millionenbereich können nicht ansatzweise beglichen werden: Sie sind fast 20 Mal höher.
Lange hat sich das Unternehmen dagegen gewehrt - doch der Schritt ist unausweichlich. Für das Windanlagen-Unternehmen Prokon ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Das teilte das Amtsgericht Itzehoe mit. Betroffen von dem Verfahren ist die Prokon Regenerative Energien GmbH mit 480 Mitarbeitern. Andere Firmen aus dem Prokon-Bereich mit gut 800 Mitarbeitern sind dagegen nicht insolvent.
Die Prokon Regenerative Energien GmbH sei zahlungsunfähig und überschuldet, hieß es. Forderungen von 391 Millionen Euro stünden flüssige Mittel von 19 Millionen Euro gegenüber. Zum Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin bestellt, der diese Funktion bereits vorläufig ausübte.
Firmengründer vor die Tür gesetzt
Erst vor einem Monat waren Prokon-Geschäftsführer Carsten Rodbertus und Vertriebsleiter Rüdiger Gronau ihrer Ämter enthoben worden. Der damals noch vorläufige Insolvenzverwalter, Penzlin, hatte beide mit sofortiger Wirkung von ihrer Arbeit freigestellt.
"Die Tätigkeiten von Herrn Rodbertus und Herrn Gronau für die Genossenschaft sowie ihre jüngsten Äußerungen über Prokon haben leider keinen Raum mehr für eine konstruktive Zusammenarbeit gelassen", hatte Penzlin gesagt. Zwar bedauere er den Schritt. Doch sei dieser erforderlich, "um wieder die für die Sanierung erforderliche Ruhe ins Unternehmen zu bringen".
74.000 Anleger hatten Prokon etwa 1,4 Milliarden Euro Kapital in Form von Genussrechten zur Verfügung gestellt. Davon sind nach der Mitteilung des Amtsgerichts 368 Millionen Euro gekündigt worden. Die Anleger bangen seit Monaten um ihr Kapital.
Bundesregierung plant strengere Regulierung
Rodbertus hatte das Unternehmen 1995 gegründet. Kleinanlegern versprach er eine hohe Rendite von sechs bis acht Prozent. Die hohen Zinsverpflichtungen waren zuletzt nicht mehr aufzubringen. Verbraucherverbände warnten vor der Anlageform in Genussrechten.
Penzlin hatte zuletzt erklärt, die Anleger müssten nicht mit einem Totalverlust rechnen, wohl aber mit Einbußen. Er will sich am morgigen Freitag zum weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens äußern.
Als Konsequenz aus der Prokon-Pleite plant die Bundesregierung eine schärfere Regulierung für den sogenannten Grauen Kapitalmarkt. Anleger sollen besser vor riskanten Finanzprodukten geschützt werden. So soll die Finanzaufsicht BaFin mehr Kontrollmöglichkeiten erhalten. Auch ein Werbe- oder Vertriebsverbot für zweifelhafte Kapitalanlagen steht in der Diskussion.
Quelle: ntv.de, jwu/dpa