Wirtschaft

Einstiegsgelder für Hartz-IV-Empfänger Jobcenter reduzieren Vergabe

Das Geld für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen, die sich selbstständig machen wollen, fließt spärlicher. Die Zahl der Förderfälle sinkt drastisch. Die Mehrheit der Geförderten sind Männer, fast die Hälfte kommt aus Ostdeutschland.

Die Jobcenter vergeben das Einstiegsgeld für Hartz-IV-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen, zurückhaltender als früher. Nach einem Höhepunkt bei neuen Förderfällen in den Jahren 2006 und 2007 mit jeweils mehr als 32.000 ging die Zahl um drei Viertel zurück und belief sich 2012 auf 8000, wie aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg hervorgeht.

Hartz-IV-Empfänger können mit dem Einstiegsgeld bis zu zwei Jahre lang gefördert werden, wenn sie sich selbstständig machen. Die Förderung, 2005 eingeführt, ist eine Kann-Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, wie das IAB betonte. Voraussetzung sei eine positive Prognose über die künftig erzielten Gewinne aus der Selbstständigkeit.

Die Anforderungen an potenzielle Gründer seien mittlerweile restriktiver formuliert als unmittelbar nach der Einführung, heißt es in der Studie. Wenn eine "fachkundige Stelle" wie die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder eine Gründungsberatung eine Tragfähigkeitsbescheinigung vorlege, dann werde die Förderung meist genehmigt.

2012 wurden laut IAB vier von tausend arbeitslosen Hartz-IV-Empfängern mit dem Einstiegsgeld gefördert. Männer - sie machen 53 Prozent der Hartz-IV-Empfänger aus - stellen davon laut Studie rund 60 Prozent. Überproportional ist auch die Zahl solcher Gründer in Ostdeutschland: Dort lebt laut Studie ein Drittel der arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger, aber fast die Hälfte der mit Einstiegsgeld geförderten Gründer.

Quelle: ntv.de, wne/AFP

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