Nachgemachte Nespresso-Kapseln Kaffeetrinker dürfen fremdgehen
16.08.2012, 11:46 Uhr
Die Originalkapseln sind etwa 30 Prozent teurer als die Nachahmer-Produkte.
(Foto: picture alliance / dpa)
Deutsche Kaffeetrinker können in Nespresso-Maschinen weiterhin auch die Kapseln anderer Firmen verwenden. Das Landgericht Düsseldorf weist eine Patentschutzklage zurück.
Die nachgemachten Kaffeekapseln für Nespresso-Maschinen dürfen in Deutschland weiter uneingeschränkt verkauft werden. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf und wies damit eine Patentschutzklage des Nespresso-Herstellers Nestec gegen die billigere Konkurrenz zurück. Die Kaffeekapsel sei zwar unerlässlich für den Betrieb der Maschine, jedoch nicht deren funktionales "Herzstück", formulierte das Gericht. Nestec kann gegen die Urteile Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Der Schweizer Hersteller Nestec, Tochter des Nestlé-Konzerns, hatte verlangt, dass zwei Konkurrenten ihre Kapseln nicht mehr mit dem Hinweis versehen, sie seien für die Nespresso-Maschine geeignet. Nach Auffassung des Gerichts dürfen Käufer eines solchen Geräts erwarten, dass sie die Maschine nicht nur mit den Original-Kapseln benutzen können. Da der Käufer durch den Erwerb der patentgeschützten Geräts berechtigt sei, diese bestimmungsgemäß zu gebrauchen, liege keine Patentverletzung vor, wenn der Käufer Kapseln von anderen Herstellern nutze.
Die Hersteller von Kaffeeautomaten und Kapsel-Kaffee erleben zweistellige Zuwachsraten und investieren Millionensummen in das Geschäft: Der Schweizer Lebensmittelriese Nestlé beginnt am 20. August mit dem Bau eines neuen Werks für Kaffeekapseln in Schwerin. Jährlich sollen dort künftig zwei Milliarden Kapseln hergestellt werden - für Nestlé mit einer Summe von 220 Mio. Euro ist das die umfangreichste Investition in Deutschland seit der Wiedervereinigung.
Quelle: ntv.de, jga/dpa/AFP