Wirtschaft

Punktsieg für Hoteliers Kartellamt mahnt HRS ab

(Foto: HRS)

Das Bundeskartellamt nimmt den Hotelbuchungsdienst HRS ins Visier. Hintergrund sind Meistbegünstigungsklauseln, die HRS mit Hotelpartnern vereinbart hat.Die Behörde schickt einen blauen Brief, doch eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Deutschlands größte Hotelbuchungs-Website HRS gefährdet nach Ansicht des Bundeskartellamts den Wettbewerb. Die Behörde mahnte das Unternehmen wegen der mit den Hoteliers vereinbarten Meistbegünstigungsklauseln ab. Diese garantieren dem Internet-Angebot den jeweils besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen. Ab März sollen diese Klauseln noch einmal verschärft werden. HRS habe Hotels, die sich nicht an die Vereinbarungen hielten, in der Vergangenheit für weitere Buchungen gesperrt, so die Behörde.

Nach Auffassung der Wettbewerbshüter sind diese Klauseln kartellrechtswidrig. HRS sei das mit Abstand führende Hotelportal in Deutschland, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Den Konkurrenten werde die Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen. "Newcomern wird der Markteintritt verwehrt. Deshalb stellen die Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar." Die Abmahnung bezieht sich auf die Meistbegünstigungsklausel. Sie erstreckt sich nicht auf die kürzlich von HRS angekündigte Erhöhung der Provisionen, die von vielen Hoteliers beklagt wurde.

Die Abmahnung ist noch keine abschließende Entscheidung. Das Unternehmen kann nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen. HRS hatte erst im vergangenen Oktober den kleineren Rivalen Hotel.de geschluckt. Das Unternehmen mit Sitz in Köln beschäftigt nach eigenen Angaben weltweit rund 600 Mitarbeiter.

Quelle: ntv.de, jga/rts/dpa

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