Beweislast bei Société GénéraleKerviel gibt nicht nach

Der Streit zwischen der französischen Bank Société Générale und ihrem Ex-Mitarbeiter Kerviel geht in die nächste Runde. Kerviel, der wegen Milliardenveruntreuung unter anderem zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, geht in Berufung.
Der wegen Milliardenveruntreuung verurteilte frühere
französische Börsenhändler geht in die Berufung. Sein früherer Arbeitgeber,
die Großbank Société Générale, nun beweisen,
dass ihr jahrelange hochriskante Spekulationsgeschäfte ihres ehemaligen Mitarbeiters
verborgen geblieben sind. Der bis zum 28. Juni terminierte Prozess begann unter
großem Medieninteresse in Paris.
Kerviel hatte Berufung gegen ein Urteil von Ende 2010
eingelegt, das ihn zu fünf Jahren Haft - zwei davon auf Bewährung - sowie der Rückzahlung
von 4,9 Milliarden Euro an seinen Ex-Arbeitgeber verurteilt hatte. Kerviels damaliger
Arbeitgeber, die französische Großbank Société Générale, hatte 2008 Verluste von
fast fünf Milliarden Euro eingefahren und dafür ungenehmigte eigenmächtige Spekulationen
Kerviels verantwortlich gemacht.
"Ich habe nie auch nur den geringsten Cent veruntreut",
beteuerte Kerviel vor wenigen Wochen auf einer Pressekonferenz. Er habe stets mit
Wissen seiner Vorgesetzten gehandelt. Kerviel hat zudem zwei Anzeigen gegen die
Großbank erstattet, weil sie angeblich für den Prozess Tonaufnahmen manipuliert
hat. Sie seien ohne Wissen Kerviels aufgenommen und anschließend verkürzt worden.
Zudem habe sie im ersten Prozess verheimlicht, dass sie
einen Teil ihres Verlustes wieder ausgeglichen habe. Die Bank reagierte mit zwei
Gegenklagen wegen übler Nachrede. Die Société Générale beteuerte nach dem Skandal,
sie hätten Lehren aus der Affäre gezogen und Maßnahmen ergriffen, um ähnliche Fälle
künftig zu verhindern.