Offene Immobilienfonds Koalition erneuert Regelwerk
24.01.2011, 17:19 UhrUnion und FDP wollen die ins Schlingern geratenen offenen Immobilienfonds wieder flott bekommen. Geplant ist eine einjährige Haltefrist von Fonds-Anteilen. Bislang konnten Investoren ihre Anteile jederzeit zurückgeben und so ihr Geld wiederbekommen. Zudem müssen sich Bankberater registrieren lassen.

Offene Immobilienfonds investieren ihr Geld oft in Bürogebäude - im Zuge der Finanzkrise 2008 bekamen viele Fonds Probleme.
Die Koalition will die in der Finanzkrise ins Schlingern geratenen offenen Immobilienfonds wieder auf eine solide Basis stellen. Die Finanzexperten von Union und FDP einigten sich auf ein neues Regelwerk, das eine einjährige Haltefrist von Fonds-Anteilen vorsieht.
Mit dem neuen Anlegerschutzgesetz sollen außerdem Geldinstitute dazu verpflichtet werden, der Banken-Aufsicht auf Nachfrage die Qualifikation ihrer Berater nachzuweisen. Das heimliche "Anschleichen" von Investoren an Unternehmen mit Hilfe exotischer Finanzprodukte wird künftig mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Euro bestraft.
Vor allem die strengere Regulierung der offenen Immobilienfonds war mit Spannung erwartet worden. Denn über Jahrzehnte waren sie eine beliebte Anlageklasse in Deutschland: Die Fonds bieten Privatanlegern die Chance, in Immobilien zu investieren, ohne selbst Bauherren zu sein.
Drei Fonds in der Abwicklung
Bislang konnten Investoren ihre Anteile jederzeit zurückgeben und so ihr Geld wiederbekommen. In der Finanzkrise wurde diese tägliche Rücknahmepflicht allerdings zum Problem, denn Profianleger zogen plötzlich in großem Stil Gelder ab und brachten die Fonds in Liquiditätsnöte.
Drei Fonds erholten sich von der Krise nicht mehr, sie befinden sich in der Abwicklung. Daneben sind acht offene Immobilienfonds derzeit eingefroren und nehmen bis auf Weiteres keine Anteile mehr zurück. Blockiert wird damit ein Fondsvermögen von über 20 Milliarden Euro.
In Koalitionskreisen hieß es, die Finanzexperten des christlich-liberalen Regierungsbündnisses hätten nun eine Kündigungsfrist von einem Jahr vereinbart. Neuanleger müssen ihre Anteile zudem mindestens zwei Jahre lang halten. Beide Fristen sollen ab 2013 gelten, können aber schon 2012 von den Fondsanbietern umgesetzt werden.
Kritische Anmerkung des BVI
Um die offenen Immobilienfonds für Kleinanleger attraktiv zu halten, dürfen aber unabhängig von den Fristen pro Halbjahr Anteile bis zu einer Höhe von 30.000 Euro zurückgegeben werden - eine vernünftige Größenordnung, wie der Branchenverband BVI in einer ersten Stellungnahme erklärte. "Das wäre hilfreich für Anleger, die plötzlich Geld benötigen und für die Fonds gut verkraftbar", erklärte Hauptgeschäftsführer Stefan Seip.
Kritischer sieht der BVI dagegen, dass sich die Fonds nach dem Willen der Koalition ab 2014 nicht mehr zu über 30 Prozent mit Krediten finanzieren dürfen. "Die bisherige Grenze von 50 Prozent sollte erhalten bleiben", sagte Seip: "Es gibt Fonds, die auf höhere Fremdfinanzierungen angewiesen sind, andere wiederum benötigen gar keine."
Quelle: ntv.de, wne/rts