Wirtschaft

IFRS oder HGB Konzerne bilanzieren zweifach

Die Commerzbank zahlt für die milliardenschweren Staatshilfen keine Zinsen. Denn nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs erwirtschaftet sie 2010 einen Verlust – obwohl sie nach dem internationalen Bilanzstandard IFRS viel Geld verdient.

(Foto: REUTERS)

Ein Unternehmen, ein Geschäftsjahr, aber zwei Ergebnisse: Die Commerzbank kann für 2010 einen Gewinn oder einen Verlust vorweisen - je nachdem, ob sie die internationale oder die deutsche Bilanzierungsweise anwendet. Die Unterschiede zwischen den beiden Systemen rühren vor allem aus der unterschiedlichen Bedeutung, die ihnen zukommt.

Zweck: Die internationalen Bilanzierungsstandards - International Financial Reporting Standards, kurz IFRS - sollen vor allem dazu dienen, Konzernzahlen länderübergreifend vergleichbar zu machen. Die Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuchs (HGB) ist im Gegensatz dazu eine rein deutsche Angelegenheit. Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen ihre Bilanz nach internationalen Regeln erstellen, andere können dies tun. Ungeachtet dessen müssen aber alle deutschen Betriebe ihren Einzelabschluss auch noch nach HGB-Regeln ausweisen.

Ziele: Abschlüsse, die nach den internationalen Standards aufgestellt sind, sollen vornehmlich den Investoren Auskunft darüber geben, wie es um das Unternehmen bestellt ist. Auf Grundlage der darin vorgestellten Zahlen, sollen die Aktionäre entscheiden können, was sie mit ihren Anteilen machen. Die deutsche Bilanzierungsweise dient hingegen vor allem dem Gläubigerschutz sowie der Steuerberechnung und erst an zweiter Stelle als Informationsquelle für Aktionäre. Die Regeln des HGB sind vor allem darauf ausgelegt, dass sich das Unternehmen nicht als vermögender darstellen kann, als es ist.

Unterschiede: Die Unterschiede zwischen beiden Bilanzierungsarten liegen vor allem darin, was in der Aufstellung wie zu bewerten ist. Ein Beispiel betrifft die unterschiedliche Umgehensweise mit sogenannten nicht realisierten Gewinnen: Davon ist die Sprache, wenn Geschäfte noch nicht vollendet, die Waren noch nicht verkauft wurden - etwa bei Gütern, die speziell für einen Kunden gefertigt wurden. Laut HGB dürfen entsprechende Beträge keinesfalls als Gewinn ausgewiesen werden. Die IFRS hingegen erlauben in bestimmten Fällen eine vorzeitige Gewinnrealisierung. In der Regel weisen Abschlüsse nach den Regeln der IFRS bessere Ergebnisse aus als die nach dem HGB.

Quelle: ntv.de, AFP

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