Milliardenschwere Risiken Kritik an "Bad Bank"-Modellen
14.06.2009, 09:38 UhrDie Pläne der Bundesregierung zur Entsorgung milliardenschwerer Risiken aus den Bank-Bilanzen stoßen bei Kreditinstituten, Bundesbank, Aufsicht und Wirtschaftsprüfern auf Kritik.
Die Pläne der Bundesregierung zur Entsorgung milliardenschwerer Risiken aus den Bank-Bilanzen stoßen bei Kreditinstituten, Bundesbank, Aufsicht und Wirtschaftsprüfern auf Kritik. Grundsätzlich wird die angestrebte Bilanzbereinigung zur Ankurbelung des Kreditgeschäfts zwar begrüßt. Bedenken gibt es aber vor allem gegen die Bewertungsregeln für die Risikopapiere, wie aus Stellungnahmen für eine Expertenanhörung des Bundestags-Haushaltsausschusses am kommenden Montag hervorgeht. Sparkassenverband sowie Bundesbank kritisieren zudem die geplante volle Haftung der Eigentümer der Landesbanken - also der Sparkassen und Länder.
Es liegen zwei "Bad-Bank"-Modelle zur Auslagerung von Risikoposten vor. Das eher auf Privatbanken zugeschnittene "Zweckgesellschafts-Modell" ist nur für strukturierte "giftige" Papiere gedacht - also die Finanzprodukte, die letztlich Auslöser der Krise waren. Sie können mit vorgeschriebenen Wertabschlägen abgestoßen werden. Als Gegenleistung müssen Anteilseigner unter anderem über längere Zeit eine Wert-Differenz aus Ausschüttungen abzahlen. Wenn später unterm Strich ein Minus steht, sollen Banken so lange keine Überschüsse ausschütten dürfen, bis die Verluste des Bundes ausgeglichen sind. Ob Banken das Modell nutzen, hängt letztlich von den Kosten ab.
Weitergehendes Modell
Für die Landesbanken gibt es ein weitergehendes Modell, mit dem auch ganze Geschäftsfelder auf Abwicklungsanstalten ausgelagert werden können. Für Risiken und mögliche Verluste aber müssen hier Länder und Sparkassen als Eigentümer voll haften. Dagegen laufen die Sparkassen und die sie tragenden Kommunen Sturm. Sie fordern eine Gleichbehandlung mit den Aktionären privater Banken. Auch hier ist offen, welche Landesbank am Ende das Anstaltsmodell nutzen wird.
Die Versorgung des Mittelstandes mit Finanzmitteln werde gefährdet, geht aus der Stellungnahme des Sparkassenverbandes hervor. Wegen der Pflicht zum Verlustausgleich müssten Sparkassen Rückstellungen bilden. Dies würde das Eigenkapital massiv belasten. Die Sparkassen hätten bereits Milliarden-Lasten durch die Landesbanken zu tragen. "Es gibt deshalb keinen Grund, die Sparkassen bei der weiteren Lastentragung anders zu behandeln als Anteilseigner börsennotierter Kreditinstitute."
Unterstützung von der Bundesbank
Unterstützung erhalten die Sparkassen von der Bundesbank. Es könnte eine Nachbesserung bei der Haftung der Eigentümer erfolgen, heißt es in der Stellungnahme der Bundesbank. "Die Nachhaftung könnte im Interesse der Gleichbehandlung der Institute in beiden Modellen gleich ausgestaltet sein." Wie beim Zweckgesellschaftsmodell könnte die Nachhaftung der Eigner auch bei den Abwicklungsanstalten auf die ausschüttungsfähigen Gewinne begrenzt werden.
Mit Blick auf die Ermittlung des Buchwertes der auszulagernden Risikopapiere plädiert die Bundesbank dafür, den 31. Dezember 2008 als Stichtag zu nehmen. Da Institute zwischenzeitlich bereits weitere Abschreibungen vorgenommen hätten, würde der von der EU-Kommission vorgesehene Abschlag auf die Buchwerte "die Institute nicht mehr in seiner vollen Härte" treffen, so die Bundesbank. Die Finanzaufsicht BaFin verwies darauf, dass ein "echter Wert" vorweg nicht bestimmbar sei, da er auf Annahmen über künftige Entwicklungen basiere.
Der Sparkassenverband warnt, ein Zwangsabschlag von 10 Prozent auf den Buchwert werde Institute stark belasten. Der Bundesverband deutscher Banken sowie der Bundesverband öffentlicher Banken kritisieren auch die Vorgabe, wonach der 10-Prozent-Abschlag nur dann voll erfolgen soll, wenn die Kernkapitalquote von mindestens 7 Prozent eingehalten wird. Bestraft würden Banken mit einer höheren Quote. Das Institut der Wirtschaftsprüfer bezweifelt, dass die Ziele der Bilanzbereinigung mit den Regierungsentwürfen erreicht werden.
Quelle: ntv.de, dpa