Bankenprozess startet neu Landowsky setzt sich durch
11.08.2010, 12:32 UhrDer Prozess um den Berliner Banken-Skandal muss neu aufgerollt werden. Das Bundesverfassungsgericht hebt die Verurteilung des früheren Chefs der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank, Landowsky, auf.
Für die Justiz wird es künftig schwerer, Manager wegen Untreue zu belangen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürden für solche strafrechtliche Verurteilungen angehoben. Untreue ist eines der zentralen Delikte der Wirtschaftskriminalität. Mit dem nun veröffentlichten Beschluss des höchsten deutschen Gerichts hatten die Verfassungsbeschwerden mehrerer Manager teilweise Erfolg, die in unterschiedlichen Verfahren unter anderem wegen der Vergabe unzureichend gesicherter Kredite verurteilt worden waren. (Az. 2 BvR 2559/08 u.a.)
Die entsprechende Regelung des Strafgesetzbuchs sei zwar grundsätzlich verfassungsgemäß, müsse jedoch zum Teil zurückhaltender angewendet werden, entschied das Gericht. Nach der Untreue-Vorschrift können Täter bestraft werden, die eine Pflicht zur Betreuung fremden Vermögens haben und diese Pflicht schuldhaft verletzen. Die Details der äußerst komplizierten Regelung sind seit langem umstritten.
Erfolg für Landowsky
Das Verfassungsgericht hob das Urteil gegen mehrere Manager der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank wegen der Vergabe unzureichend gesicherter Kredite auf – darunter der früheren Chefs der Bank, der Ex-CDU-Fraktionschefs im Berliner Abgeordnetenhaus, Klaus-Rüdiger Landowsky.
Es sei nicht in ausreichend gesicherter Weise festgestellt worden, dass der Bank tatsächlich ein Schaden entstanden sei, erläuterten die Bundesrichter. Deshalb verstoße die Verurteilung gegen das im Grundgesetz festgelegte Gebot der Bestimmtheit von Strafgesetzen.
Die Verurteilung eines ehemaligen Siemens-Managers wegen der Anlage von sogenannten schwarzen Kassen für Bestechungsgelder hielt das Bundesverfassungsgericht dagegen aufrecht.
Doch der Prozess um den Berliner Banken-Skandal muss neu aufgerollt werden. Das Berliner Landgericht hatte die Manager im März 2007 wegen Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ihre Revisionen dagegen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) 2009 verworfen. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die Manager bei einem unzureichend abgesicherten Kredit in Höhe von etwa 10 Mio. Euro für den Kauf und die Modernisierung von Plattenbauten die Bank geschädigt.
Quelle: ntv.de, dpa/rts