Klage abgewiesen Lehman-Geld bleibt in Frankfurt
07.10.2010, 16:39 UhrRund 800 Millionen Euro aus dem Nachlass der untergangenen US-Bank Lehman Brothers bleiben in der Konkursmasse der Lehman Brothers Bankhaus AG. Das britischen Brokerhaus Lehman International Europe scheitert mit einer Klage auf Rückerstattung des Geldes.
Im Streit um rund eine Milliarde US-Dollar aus dem Nachlass der US-Pleitebank Lehman Brothers hat der Insolvenzverwalter der deutschen Tochter einen Etappenerfolg erzielt. Das Landgericht Frankfurt wies die Klage des britischen Brokerhaus Lehman International Europe auf Rückerstattung des Geldes zurück.
Die umgerechnet rund 800 Millionen Euro bleiben damit in der Konkursmasse der Lehman Brothers Bankhaus AG. Die Summe war drei Tage vor der historischen Lehman-Pleite am 15. September 2008 von London nach Frankfurt überwiesen worden. Die Briten hatten im Nachhinein behauptet, dass die deutsche Tochter das Geld nur treuhänderisch verwaltet habe und es daher den Gläubigern der britischen Gesellschaft zustehe.
Eine Begründung für seine Klageablehnung nannte das Gericht in dem Zivilverfahren nicht. Beim ersten Verhandlungstermin hatte die Vorsitzende Richterin Heidemarie Renk Zweifel an der Treuhandkonstruktion geäußert. Wegen des hohen Streitwerts wird mit einem Gang durch alle Instanzen gerechnet.
Die Lehman-Pleite hatte im Herbst 2008 schwere Schockwellen in der globalen Wirtschaft ausgelöst. Im Nachgang wurden auch etliche internationale Lehman-Gesellschaften insolvent, darunter die deutsche Tochter Lehman Brothers Bankhaus AG in Frankfurt. Hier hatten nahezu ausschließlich institutionelle Anleger ihr Geld untergebracht, nicht aber private Kleinanleger.
Nahezu wertlose Papiere
Die rund 50.000 privaten Lehman-Geschädigten in Deutschland hatten meist Inhaberschuldverschreibungen einer niederländischen Lehman- Tochter erworben. Diese Papiere wurden nahezu wertlos und begründen keine Ansprüche im deutschen Insolvenzverfahren. Sollte im Insolvenzverfahren Masse übrig bleiben, kommt sie der Einlagensicherung des Privatbankenverbandes zugute, aus der die institutionellen Anleger entschädigt worden sind.
Im US-Insolvenzverfahren bei der Lehman-Mutter müssen sich die geschädigten Privatleute hingegen ganz hinten anstellen. Nach Informationen der Deutschen Schutzvereinigung für Wertbesitz (DSW) plant der Insolvenzverwalter, die Ansprüche aller nichtamerikanischen Gläubiger pauschal um die Hälfte zu kürzen.
Quelle: ntv.de, dpa